Chemie Chempark-Explosion: Angestellten fehlten Infos über gefährlichen Abfall
Leverkusen/Düsseldorf · Dem Personal im Chempark von Leverkusen haben keine ausführlichen Informationen zu der Gefährlichkeit des Sondermülls vorgelegen. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen vier Beschäftige aufgenommen.
Im Fall der schweren Explosion im Leverkusener Chempark lagen den Mitarbeitern der Sondermüllanlage die nötigen Informationen über die Gefährlichkeit des Abfalls offenbar nicht vor. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Bericht des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums an den Landtag hervor. So hätten unter anderem Angaben über die Hitzeempfindlichkeit des Mülls gefehlt. Bei dem Unglück im Juli 2021 waren sieben Menschen ums Leben gekommen.
Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mittlerweile vier Beschäftigte des Betreibers Currenta unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Sie stehen im Verdacht, ihre Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Lagerung und Behandlung des Abfalls verletzt und so das Unglück ausgelöst zu haben.
„Aus den bisher durchgeführten Untersuchungen zur Unfallursache hat sich ergeben, dass bei dem aus Dänemark angelieferten, temperaturempfindlichen Abfall nicht alle benötigten Informationen über die Gefährlichkeit des Abfalls, wie z. B. die Neigung zur Zersetzung bei gleichzeitiger Selbsterwärmung und Volumenausdehnung, vorlagen“, heißt es in dem Bericht des Ministeriums. Auch die „sonstigen mitgelieferten Informationen über die Temperaturempfindlichkeit des Abfalls“ seien beim Bedienpersonal der Anlage nicht vollständig vorhanden gewesen.
„Diese Informationsdefizite im Gesamtprozess von der Abfallerzeugung über den Transport bis zur Verbrennung führten dazu, dass der Abfall über der Selbsterwärmungstemperatur gehandhabt und in Tank Nummer 3 gelagert wurde, sich bei steigendem Druck immer weiter erwärmte und schließlich die Explosion des Tanks auslöste.“
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Bericht äußern. Die Behörde werde zunächst alle Untersuchungen der beauftragten Gutachter abwarten.