Ausnahmen für Geboosterte Bundestag gibt grünes Licht für neue Corona-Quarantäneregeln
Der Bundestag hat neuen Quarantäneregeln zugestimmt. Damit sollen wichtige Versorgungsbereiche trotz Omikron-Welle am Laufen gehalten werden.
Der Bundestag hat grünes Licht für die zwischen Bund und Ländern verabredeten neuen Corona-Quarantäneregeln gegeben.
Bund und Länder hatten die Quarantäne-Neuregelungen vergangene Woche vereinbart. Nach dem Bundestag soll sich am Freitag der Bundesrat abschließend damit befassen. In Kraft treten soll sie voraussichtlich am Samstag. Letztlich umgesetzt werden die Regeln dann von den Ländern. Die Quarantäne-Verkürzungen sollen wichtige Versorgungsbereiche am Laufen halten, auch wenn die Infiziertenzahlen stark steigen.
Kontaktpersonen mit Booster-Impfung sollen nicht mehr in Quarantäne gehen müssen
Kontaktpersonen, die geboostert sind, sollen demnach künftig nicht mehr in Quarantäne gehen müssen. Für all jene, die nicht geboostert sind, sollen die Isolation wegen einer Infektion und die Quarantäne für Kontaktpersonen der Bund-Länder-Einigung zufolge in der Regel nach zehn Tagen enden.
Auch um drohende Personalknappheit in wichtigen Wirtschafts- und Versorgungsbereichen zu verhindern, ist im Falle einer Infektion oder als Kontaktperson das "Freitesten" nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest möglich.
Um die besonders gefährdeten Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach einer Infektion nach sieben Tagen durch einen obligatorischen PCR-Test beendet werden - wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.
Für Schülerinnen und Schüler sowie Kitakinder kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigen-Schnelltest beendet werden, da sie regelmäßig getestet werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind außerdem möglich bei hohem Schutzniveau - etwa durch tägliche Tests oder Maskenpflicht.