Dinklage Kurz vor Fristende: Frau meldet Anspruch auf Goldschatz an
Dinklage · Fast vier Jahre ist es her, dass auf dem Friedhof der Pfarrei Sankt Catharina im niedersächsischen Dinklage vergrabenes Gold entdeckt wurde. Ein unverhoffter Geldsegen für die Stadt?
Es war nur ein vermeintlich sicherer Ort: Auf einem katholischen Friedhof in Dinklage im niedersächsischen Kreis Vechta lag ein Goldschatz vergraben - wie lange, ist unklar. Bei Baggerarbeiten an einer Hecke entdeckten Mitarbeiter einer Gartenbaufirma im Juni 2016 die in Plastikdosen verpackten Krügerrandmünzen sowie Bargeld. Drei Jahre hatte der Eigentümer des Schatzes Zeit, sich bei der Stadt zu melden, gerechnet seit März 2017.
Am Montagabend - wenige Stunden vor Ablauf dieser Frist - erreichte eine E-Mail den Bürgermeister von Dinklage. Eine Frau aus Bremen habe Ansprüche angemeldet, sagte Kämmerer Carl Heinz Putthoff am Dienstag. Der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters ist seit Jahren mit dem rätselhaften Fund beschäftigt. Anfangs verriet er den Wert des Schatzes nicht, inzwischen ist er auskunftsfreudiger.
Zum Fundzeitpunkt habe das Gold einen Wert von etwa 481 500 Euro gehabt, mittlerweile seien es bereits 24 Prozent mehr, sagte er am Montag, als Medien vom Ablauf der Dreijahresfrist berichteten. Die Frau aus Bremen gab Putthoff zufolge in ihrer um 18.34 Uhr eingetroffenen Mail an, dass der Schatz mit einer Straftat im Zusammenhang stehen und aus dem Nachlass ihres gestorbenen Vaters stammen könnte. „Wir übergeben den Fall jetzt der Staatsanwaltschaft“, sagte der Kämmerer. Wie glaubwürdig die Frau sei, könne er selbst nicht beurteilen.
Schon direkt nach dem Fund hatten Polizei und Staatsanwaltschaft geprüft, ob das Gold aus illegalen Geschäften stammen und von Kriminellen vergraben worden sein könnte. Dafür fanden die Ermittler aber keine Anhaltspunkte. Hatte am Ende doch ein betagter, reicher Mensch sein Vermögen vor Angehörigen verstecken wollen und war dann gestorben? In der 12 000-Einwohner-Stadt wurde nach der mysteriösen Entdeckung viel spekuliert.
Schon vor Jahren gab es Überlegungen innerhalb der Stadtverwaltung, das Gold zu veräußern. Bevor dies geschieht und man sich Gedanken über eine Verwendung des Geldsegens macht, muss nach Angaben des Kämmerers aber noch ein Rechtsstreit geklärt werden. Es geht um die Klage eines Angehörigen der Gartenbaufirma, der den Schatz damals ausbuddelte. Der Entdecker beanspruche einen Finderlohn, erläuterte der Bürgermeister-Vertreter. Nach Auffassung der Kommune und ihres Juristen handelt es sich bei dem Goldschatz aber nicht um eine verloren gegangene Fundsache. Sie will keinen Finderlohn zahlen.