Klage abgewiesen Leichlingerin bleibt auf Kosten für Schäden an Grabstätte sitzen

Leichlingen. · Ein Baum war auf ein Grab gestürzt und hatte Schäden verursacht.

Um die Folgen eines Unwetters auf dem Friedhof Kellerhansberg drehte sich ein Rechtsstreit zwischen einer Leichlingerin und der Stadt.

Foto: Uwe Miserius

Eine böse Überraschung erlebte die Leichlingerin Ingrid Wichmann, als sie im Sommer 2018 aus dem Urlaub heimkehrte: Ein Baum samt Wurzel war auf das Grab ihres Mannes und ihrer Schwiegereltern auf dem städtischen Friedhof am Kellerhansberg gefallen. Der große Grabstein hatte der Wucht des Aufpralls nachgegeben, auch Nachbargräber wurden dabei in Mitleidenschaft gezogen. Damit fing ihr Ärger an: Obwohl der Baum nach ihren Angaben nicht auf ihrem Grabfeld stand, schrieb die Stadt ihr eine Rechnung für die Arbeiten des Steinmetzes – nur er darf den Grabstein wieder aufstellen – und des Gärtners.

Umstürzende Bäume seien
ein „allgemeines Lebensrisiko“

Warum aber sollte Ingrid Wichmann für den Schaden durch einen Baum zahlen, der nicht der ihre war? Es handele sich „nachweislich um ein naturgegebenes Umstürzen eines innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Kontrollintervalle begutachteten Baumes. Dies ist als allgemeines Lebensrisiko anzusehen und löst daher keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt Leichlingen aus“, heißt es auf Anfrage aus der Verwaltung. In anderen Städten gab es in der Vergangenheit ähnliche Vorfälle, jüngst in Bad Lippspringe: Dort sollte eine Rentnerin im vergangenen Jahr 1300 Euro für den Schaden bezahlen, den ein Baum vom Nachbargrundstück auf dem Grab ihres Mannes verursacht hatte. Bei höherer Gewalt kommt die Haftpflichtversicherung des Baumeigentümers nämlich nicht auf.

Städte und Gemeinden könnten sich zwar gegen Schäden dieser Art mit einer Zusatzversicherung (und damit verbundenen höheren Kosten) absichern. Ob Leichlingen eine derartige Versicherung hat, ist nicht bekannt. Ingrid Wichmann jedenfalls wollte die Rechnung zunächst nicht bezahlen: „Das ist nicht mein Baum“, argumentierte sie. Auch sei ihr Grabstein nicht locker gewesen, sie also für das Umfallen nicht verantwortlich. Im Fall des Steinmetz’ hatte sie mit ihrem Anliegen Erfolg: Auf Kulanzbasis hat die Stadt bereits vor Prozessbeginn 60 Prozent der Kosten für das Setzen des Grabsteines übernommen. Laut Satzung verbleiben die Kosten für die Nachpflanzung aber bei der Leichlingerin. „Deshalb habe ich mir einen Anwalt genommen und bin vor Gericht gegangen“, erzählt Wichmann.

Allein für die Dienste eines Sachverständigen musste sie 1000 Euro bezahlen. Am Ende wurde das Verfahren vor dem Landgericht Köln als unbegründet abgewiesen. „Ich habe Zeugen, dass der Baum in der Mitte zwischen den Gräbern stand“, empört sich Ingrid Wichmann. Nun hat sie die Kosten für das Gerichtsverfahren und für den Gärtner am Hals. Ob dieser Vorfall der einzige auf einem örtlichen Friedhof bleibt? Abwarten. Denn auch in Leichlingen nehmen Unwetter tendenziell zu.