Gefahr aus der Luft Drohnen – eine Gefahr auch an deutschen Flughäfen
Düsseldorf · In London Gatwick sorgten die Flugobjekte vor Weihnachten für Chaos. Hierzulande gab es 2018 an den Airports 119 Vorfälle.
Der Vorfall vom Londoner Flughafen Gatwick kurz vor Weihnachten hat auch hierzulande aufgeschreckt. Wegen eines Drohnen-Alarms, dessen Hintergrund bis heute nicht aufgeklärt ist, fielen 1000 Flüge aus, 140 000 Passagier saßen fest. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) mahnt, es gelte ähnliche schwerwiegende Auswirkungen an deutschen Flughäfen zu vermeiden.
Auch wenn es nach Informationen der Deutschen Flugsicherung (DFS) in Deutschland noch keine Kollision einer Drohne mit einem Flugzeug gab, gibt es durchaus Gefährdungspotenzial durch die mittlerweile mehr als 1,2 Millionen Drohnen in privater Hand. Der DFS wurden im jetzt zu Ende gehenden Jahr 119 Drohnensichtungen im Umfeld von Flughäfen gemeldet. Diese bedeuteten, so warnt die DSF, eine Ablenkung des Piloten. Oder sogar eine Behinderung, wenn ein Ausweichmanöver geflogen werden muss. Eine DFS-Sprecherin gegenüber dieser Zeitung: „Aufgrund von unerlaubten Drohnen in der Nähe des Frankfurter Flughafens wurde in der Vergangenheit bereits für jeweils kurze Zeiträume eine Unterbrechung des Flugverkehrs erforderlich. Eine Flughafenschließung wegen Drohnen wie in Gatwick gab es in Deutschland aber noch nicht.“
Vom Kurs abbringen, abschießen oder gar ein Greifvogel-Einsatz?
Bislang können die Fluglotsen Drohnen nicht durch das Radar erfassen. Sie sind zu klein bzw. nicht mit der notwendigen Technik ausgestattet. Daher sind Fluglotsen auf die Meldung der Piloten angewiesen, die ihre Beobachtungen über Sprechfunk an die DFS übermitteln. Diese gibt diese Information sofort weiter an die Polizei.
Deren Eingreifen mag zwar gegen Hobby-Drohnenpiloten und deren vielleicht fahrlässige Verstöße erfolgreich sein. Was aber geschieht, wenn Terroristen die Drohne an Flughäfen bewusst einsetzen sollten? Jürgen Beyerer, beim Fraunhofer Institut zuständig für zivile Sicherheitsforschung, sieht die Gefahr eines terroristischen Anschlages mittels Drohnen als „größer als uns lieb sein kann“. Zwar verfüge die Bundeswehr über geeignete Flugabwehrsysteme für größere Drohnen. Bei terroristischen Bedrohungsszenarien durch Minidrohnen seien militärische Abwehrmaßnahmen durch Beschuss wegen Gefährdung Unbeteiligter in der Regel aber ausgeschlossen.
Es laufen diverse Forschungsprojekte, wie Sicherheitskräfte auf entsprechende Attacken reagieren können. In Frage kommen Störsignale, die die Funkverbindung zur Drohne abreißen lassen. Mit dem Risiko, dass diese unkontrolliert abstürzt. Oder der Drohne wird ein falsches GPS-Signal vorgegaukelt, um sie vom Kurs abzubringen. Auch das Abfangen von Drohnen durch Greifvögel wurde bereits getestet.
Die DFS betont, eine Maßnahme, eine Drohne tatsächlich „abzuschießen“, sei eine Frage der Gefahrenabwehr, dafür sei die Polizei zuständig. Doch die hält sich bei diesem sensiblen Thema bedeckt. Eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums sagt nur, dass die Polizei „je nach Sachverhalt repressive Maßnahmen trifft. Weitergehende Details können jedoch aus taktischen Gründen nicht dargelegt werden.“