Embryonen-Tests: Ethik und Leiden
Die Gegner der Präimplantationsdiagnostik (PID) fahren gern schweres Geschütz auf. Es werde "selektiert" (Anspielung auf die NS-Vergangenheit). Es werde Tür und Tor geöffnet für das Designer-Baby.
Sie warnen, dass demnächst Menschen nach Maß gezüchtet würden.
Solche Szenarien verstellen indes den Blick auf Fälle wie die, in denen der Bundesgerichtshof nun die Straffreiheit feststellte. Zu Recht. Ein Verbot der PID hieße nämlich, dass der Arzt sich bei der künstlichen Befruchtung blind stellen muss. Wird später bei einer Fruchtwasseranalyse eine schwere Erbgutschädigung festgestellt, wird die Schwangere darauf verwiesen, sie könne ja abtreiben.
Eine ethische Grundposition und der Embryonenschutz sind durchaus respektabel. Aber darüber darf man nicht den Schutz lebender und leidender Menschen vergessen.