Entführte Kurdin: Gericht lehnt Freilassung eines Bruders ab
Detmold (dpa). Im Fall der entführten Kurdin Arzu Ö. aus Detmold hat das Landgericht Detmold die Haftbeschwerde eines inhaftierten Bruders verworfen. Gegen den 21-Jährigen bestehe weiterhin dringender Tatverdacht, sagte die Sprecherin des Landgerichts am Montag.
Angesichts der Höhe der möglichen Haftstrafe bestehe auch Fluchtgefahr.
Die 18 Jahre alte Arzu Ö. war in der Nacht zum 1. November entführt worden und ist seitdem verschwunden. Fünf ihrer Geschwister sitzen in Untersuchungshaft. Sie schweigen. Hintergrund der Tat war nach Ansicht der Ermittler, dass die Familie die Beziehung der 18-Jährigen zu einem jungen Deutschen missbilligte. Die kurdische Familie gehört der Glaubensgemeinschaft der Jesiden an, der Freund Arzus aber nicht.
Als Grund für die Ablehnung der Haftbeschwerde nannte das Landgericht auch Zeugenaussagen und die Auswertung der Telefonverbindungsdaten. Zudem habe der ebenfalls inhaftierte älteste Bruder Arzus zugegeben, dass er anfangs bei der Aktion der Geschwister dabei gewesen sei. Außerdem habe sich der 21-Jährige aus gesundheitlichen Gründen öfter in der Türkei aufgehalten und darum vermutlich gute Kontakte dorthin.
In dieser Woche entscheidet das Amtsgericht bei einem Haftprüfungstermin über die Haft für den ältesten Bruder.