Ermittler prüfen Schikane-Vorwürfe gegen Polizeieinheit

Köln (dpa) - Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Kölner Polizei ist nach Schikane-Vorwürfen eines jungen Polizisten ins Visier von Ermittlern geraten. Die Beamten sollen ihren Kollegen tagelang gequält haben.

Unter anderem sollen sie ihn laut Medienberichten im Rahmen eines „Aufnahmerituals“ gegen seinen Willen festgebunden haben. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft, ob der Vorfall strafbar ist. Das nordrhein-westfälische Innenministerium kündigte an, konsequent gegen derlei Rituale vorzugehen. „Wir dulden kein Mobbing bei der Polizei.“ Im Innenausschuss des Landtags soll ausführlich über den Fall von Mitte 2014 berichtet werden.

Auch der Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers will hart durchgreifen: „Wer gegen die Grundprinzipien der Polizei Köln verstößt, muss mit weitreichenden, disziplinarischen Konsequenzen rechnen.“ Zu den konkreten Anschuldigungen wollte sich Albers in einer Pressekonferenz nicht näher äußern, erklärte aber: „Das betroffene SEK hat offensichtlich ein falsches Verständnis von Grundwerten unserer Gesellschaft.“ Er habe von Aufnahmeritualen dieser Art weder gewusst, noch habe er sich das vorstellen können.

„Die Vorgänge, die mir bekanntgeworden sind, treffen mich zutiefst“, unterstrich Albers. Das betroffene SEK - eine von insgesamt drei Kölner SEK-Einheiten - ist derzeit von seinen Aufgaben entbunden worden. Der Polizeipräsident bedankte sich bei dem Beamten, der den Mut gefunden habe, Missstände beim SEK zu offenbaren. Der ehemalige Chef des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Gatzke, soll Kölner SEK-Rituale und -Strukturen untersuchen. Die Kölner Polizei übertrug die Ermittlungen an das Polizeipräsidium Düsseldorf.

Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit außerdem das spektakuläre Auftauchen von SEK-Führungskräften auf der Pfeilerspitze einer Kölner Rheinbrücke im vergangenen Jahr. Der Vorgang war der Öffentlichkeit 2014 als eine Höhenübung dargestellt worden. Inzwischen gibt es Hinweise, dass es sich eher um aufwendige Abschiedsfotos für einen ehemaligen Chef gehandelt haben könnte - inklusive Hubschrauberflug. Eine Verquickung dienstlicher und privater Interessen sei „nicht hinnehmbar“, sagte Albers und kündigte an, gegebenenfalls auch dienstrechtliche Konsequenzen zu ziehen.