Düsseldorf Demenzkranke betrogen: 24.900 Euro für einen Zaun
Reisender Handwerker hatte den 20-Meter-Zaun nur „gelaugt“. Berufung gegen Haftstrafe wegen Wucher eingelegt.
Düsseldorf. Normalerweise hatte Hildegard S. keine Geldsorgen. Doch plötzlich stand das Konto der 85-Jährigen mit 5000 Euro im Minus, die Bank schlug Alarm und informierte die Familie. Die fand bald heraus, wo das viele Geld geblieben ist. Die an Demenz erkrankte Frau hatte ihren Gartenzaun reparieren lassen. Dafür hatte ein reisender Handwerker fast 25 000 Euro kassiert. Wegen Wucher wurde der 54-Jährige vom Neusser Amtsgericht zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Nun muss das Landgericht Düsseldorf über die Berufung entscheiden.
In Neuss war der Handwerker von Tür zu Tür gegangen und hatte seine Dienste angeboten. Ein Nachbar von Hildegard S. hatte dankend abgelehnt, doch bei der 85-Jährigen hatte der Mann Erfolg. Sie gab ihm den Auftrag, ihren Gartenzaun zu reparieren.
Um die Arbeit zu bezahlen, hob die Demenzkranke mehrfach hohe Geldbeträge von ihrem Konto ab. Als ihre Nichte nachfragte, was damit geschehen sei, erklärte sie: „Der Zaun ist mit Lauge abgeschmirgelt worden.“ Tatsächlich wurde der Zaun nicht einmal neu gestrichen, sondern nur mit Lauge behandelt. 24 900 Euro kassierte der Handwerker dafür, das sind 1245 Euro pro Meter. Für das Neusser Amtsgericht ein klarer Fall von Wucher. Der 54-Jährige hielt die Rechnung für in Ordnung. Er habe zwei Monate an dem Zaun gearbeitet.