Es gibt Grenzen

Dieter Bohlen und Prinz Ernst August sind Personen des öffentlichen Lebens. Deshalb müssen sie sich Berichterstattung, aber auch ein gewisses Maß an Spott und Satire gefallen lassen.

Dieses wurde durch die Zigarettenwerbung nicht überschritten, hat der BGH entschieden. Dass der Welfenprinz und der Musikproduzent nun in Straßburg dagegen klagen, ist mit Sicherheit kein Anlass für weiteren Spott.

Es geht nämlich nicht um die Frage, ob die Herren Spaß verstehen, sondern darum, ob ihre Privatsphäre ausgerechnet für Suchtmittelwerbung missbraucht werden darf.