Fall Brunner: Hohe Strafen gefordert
Plädoyers: Staatsanwaltschaft will zehn und acht Jahre Jugendhaft.
München. Den vielleicht wichtigsten Satz bei den Plädoyers im Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner sprach die Anwältin seiner Eltern. "Dominik Brunner hätte die Erhöhung seiner Person in keiner Weise gewollt", sagte Annette von Stetten über den lange als "S-Bahnheld von Solln" gefeierten 50-Jährigen. Ohne diese Erhöhung ging es in den Plädoyers zum Fall Brunner gestern um einen äußerst brutalen Angriff zweier Jugendlicher auf einen höchst couragierten Mann.
Für den als Haupttäter beschuldigten, zur Tatzeit 18-jährigen Markus S. forderte Staatsanwältin Verena Käbisch wegen Mordes die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht von zehn Jahren. Für den mitangeklagten Sebastian L. (damals 17) beantragte sie acht Jahre Jugendhaft wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Vor den Plädoyers war mit Spannung erwartet worden, ob die Staatsanwaltschaft den Mordvorwurf aufrecht hält. Zwei Dinge schienen gegen Mord zu sprechen: Brunner, der vier Teenager vor einem Erpressungsversuch der beiden Angeklagten schützen wollte, hatte zuerst zugeschlagen. Außerdem litt er an einem Herzfehler - nicht die Schläge und Tritte waren am Ende tödlich, sondern ein Herzflimmern.
Staatsanwältin Käbisch bestritt aber, dass diese Sachverhalte etwas am Mordvorwurf änderten. So sei belegt, dass Brunner sich nur schützend vor die Kinder gestellt habe. Den Schlag gab er demnach ab, weil er nach den verbalen Attacken von S. und L. davon ausgehen musste, selbst geschlagen zu werden.
Auch der Herzfehler sei unerheblich, sagte Käbisch. Markus S. habe mit einem Schlüssel in der Faust zugeschlagen und gezielt gegen Brunners Kopf getreten. Nach dem ärztlichen Gutachten sei es ein Wunder, dass Brunner nicht durch die Tritte tödliche Verletzungen erlitt. Außerdem habe der Stress des Angriffs das Herzflimmern ausgelöst - ohne diesen würde Brunner heute noch leben, sagte Käbisch.
Die Anwältin von Brunners Eltern, die als Nebenkläger auftreten, sagte, die Mutter sei als Folge des Verbrechens zum Pflegefall geworden. Der Vater leide an schweren Depressionen.
Die Anwälte von S. warfen der Anklage vor, den Fall bewusst überzeichnet und die Angeklagten damit "stigmatisiert" zu haben. "Hätte Herr Brunner die Herzkrankheit nicht gehabt, würde er noch leben", sagte einer der Anwälte. Die Verteidiger forderten "deutlich" unter sieben Jahre Jugendhaft für S., die Anwälte von L. höchstens dreieinhalb Jahre Jugendhaft. Das Urteil soll am 6. September gefällt werden.