Fall Kalinka: Vater wegen Selbstjustiz-Aktion verurteilt
Mulhouse (dpa) - Knapp 32 Jahre nach dem mysteriösen Tod der 14-jährigen Kalinka ist ihr Vater wegen einer Selbstjustiz-Aktion zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Richter im elsässischen Mulhouse sahen es als erwiesen an, dass André Bamberski 2009 die Entführung von Kalinkas deutschem Stiefvater nach Frankreich organisierte, um dort ein neues Verfahren gegen diesen zu ermöglichen.
Der heute 79 Jahre alte Dieter K. ist nach Ansicht der französischen Justiz für den Tod der Jugendlichen verantwortlich. Kalinka war 1982 in einem Haus am Bodensee leblos in ihrem Bett gefunden worden.
Behörden in der Bundesrepublik hatten die Auslieferung des früheren Arztes stets abgelehnt, weil ein Ermittlungsverfahren in Deutschland aus Mangel an Beweisen eingestellt worden war. Die Entführung des Mannes aus Bayern ermöglichte eine Festnahme und Verurteilung in Frankreich.
Bei der mündlichen Gerichtsverhandlung im Mai hatte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten Haft gefordert. Anklagevertreter Hervé Robin sprach Bamberski (76) damals sogar Anerkennung aus. „Menschlich gesehen, bin ich beeindruckt von Ihrem Mut und Ihrer Beharrlichkeit“ sagte er. Die französische Justiz sei bis zu der von Bamberski organisierten Entführung machtlos gewesen.
Ausgeführt wurde die Tat von zwei Komplizen, die den Deutschen auch misshandelt haben sollen. Die Männer wurden am Mittwoch zu jeweils einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt. Eine als Vermittlerin angeklagte Frau sprach das Gericht frei. Der gesundheitlich schwer angeschlagene Dieter K. hatte an den Verhandlungen nicht teilgenommen. Er ist in einem Pariser Gefängnis inhaftiert.
Der deutsche Mediziner war nach seiner Verschleppung in Frankreich wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Richter und Geschworene in Frankreich sahen es als erwiesen an, dass Dieter K. seine Stieftochter 1982 in seinem Haus in Lindau vergewaltigen wollte und ihr ein Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze verabreichte.
Als Indiz für ein Verbrechen wurde auch eine Verurteilung von Dieter K. wegen einer anderen Sexualstraftat gewertet. Ein Gericht in Kempten hatte 1997 zwei Jahre Haft auf Bewährung gegen den Mediziner verhängt, weil er in seiner Praxis eine 16-Jährige mit Schlafmitteln ruhig gestellt und vergewaltigt hatte. Sein Sperma überführte ihn damals.
Im Fall Kalinka beteuert Dieter K. allerdings bis heute seine Unschuld. Seine Anwälte haben deswegen angekündigt, auf europäischer Ebene gegen die Verurteilungen in Frankreich vorgehen zu wollen. Sie sind der Ansicht, dass die Verfahren schon allein wegen der vorausgegangenen Entführung nicht rechtens war.