Fall Susanna: Wurde Ali B. illegal aus Nordirak entführt?
Die Rückführung des Mordverdächtigen Ali B. im Fall der getöteten Susanna F. könnte ein juristisches Nachspiel haben. Der Chef der Bundespolizei, Dieter Romann und im Nordirak beteiligte Polizisten wurden angezeigt.
Frankfurt. Die Rückführung des Mordverdächtigen Ali B. im Fall der getöteten Susanna F. könnte ein juristisches Nachspiel gegen den Chef der Bundespolizei, Dieter Romann, haben. Nach Informationen von „Spiegel Online“ wurden Romann und weitere an der Rückführung von Ali B. aus der Autonomen Kurdenregion im Nordirak beteiligte Polizisten angezeigt. Es bestehe der Verdacht, dass die Polizisten die Fahndung ohne Ermittlungsauftrag durch Strafverfolgungsbehörden veranlasst haben. Es habe keinen internationaler Haftbefehl und kein Auslieferungsersuchen aus Deutschland vorgelegen.
Auch das Bundesinnenministerium soll über die Aktion informiert gewesen sein. Die Bundespolizei argumentiert, dass Ali B. von den kurdischen Autoritäten abgeschoben worden sei. Die deutschen Polizisten hätten ihn lediglich von kurdischen Sicherheitskräften in Empfang genommen und ihn erst im Flugzeug auf dem Lufthansa-Flug nach Frankfurt von diesen übernommen. Red