Gericht Flüchtlingshelferin aus Eifersucht getötet? Angeklagter schweigt

Eine junge Frau engagiert sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe. Dann wird sie erstochen. Ein Mann, den sie betreut hat, soll sie brutal ermordet haben - aus Eifersucht. Zum Prozessauftakt in Münster schweigt der 28-Jährige.

Ein Asylbewerber aus Nigeria steht in Münster vor Gericht, weil er eine Studentin aus Ahaus im Februar auf der Straße erstochen haben soll. (Symbolbild)

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Münster. Sechs Monate nach dem gewaltsamen Tod einer Flüchtlingshelferin hat in Münster der Mordprozess gegen einen 28-Jährigen begonnen. Der angeklagte Asylbewerber aus Nigeria soll die Studentin aus Ahaus im Februar auf der Straße erstochen haben.

Laut Anklage beanspruchte er die 22-Jährige nach einer kurzen Beziehung für sich: Er habe die Vorstellung nicht ertragen, dass sie sich einem anderen Mann zuwenden könnte, und sie daher aus Eifersucht getötet. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht am Montag schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen.

Die Studentin, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagierte, wurde am 11. Februar nachts von hinten niedergestochen. Sie hatte den Angaben zufolge keine Chance. Die Ärzte zählten demnach 22 Messerstiche in Rücken, Hals und Kopf. Der Angeklagte soll einen Koffer dabei gehabt haben, um die Leiche der 1,53 Meter großen Frau vom Tatort wegzuschaffen. Doch dazu kam es laut Anklage nicht mehr. Anwohner hatten die Hilfeschreie der jungen Frau gehört und liefen auf die Straße.

Der 28-Jährige wurde zwei Tage nach der Tat in Basel in der Schweiz festgenommen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gab die Flüchtlingshelferin der Polizei im Sterben den entscheidenden Hinweis auf den Mann. Daraufhin wurde international nach ihm gefahndet.

Der Nigerianer war 2015 nach Deutschland eingereist, sein Asylantrag war jedoch abgelehnt worden. Laut Anklage hatte die Lehramtsstudentin vor der Tat zunehmend Angst vor dem Mann bekommen. Wenige Wochen zuvor soll sie sich Pfefferspray besorgt haben, um sich im Notfall verteidigen zu können. Dem Angeklagten droht das Urteil Lebenslänglich. (dpa)