Doppelmord Mutter und Sohn erstochen: Prozessauftakt am Landgericht Detmold
Es ging wohl um Sex mit der Nachbarin. Als das nicht klappte, stach ein 53-jähriger Detmolder im September 2017 laut Anklage zu. Damit nicht genug. Auch ein Kind musste sterben. Jetzt verhandelt das Landgericht Detmold über die Tat.
Detmold. Zuerst soll er in Detmold eine 24-jährige Frau getötet haben. Um das zu verdecken, starb dann laut Anklage der Staatsanwaltschaft auch noch deren sechsjähriger Sohn. Am Donnerstag (22. Februar) beginnt vor dem Landgericht in Detmold der Prozess gegen den 53 Jahre alten Angeklagten. Der war noch vor dem Fund der beiden Leichen mit dem Zug geflüchtet. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung griffen Zielfahnder der Polizei dann in Hamburg zu. Zum Auftakt vor dem Schwurgericht geht es um die Frage, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist. Noch liegt das psychiatrische Gutachten nicht vor.
Der 53 Jahre alte Deutsche soll am 11. September in einem Mehrfamilienhaus seine aus Bulgarien stammende Nachbarin und deren Sohn mit Messerstichen getötet haben. Nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte der Mann offenbar versucht, die seit kurzem in einer benachbarten Wohnung lebende Frau zum Sex zu zwingen. Als ihm dies nicht gelang, soll er mit einem Messer zugestochen haben.
Beim Versuch, die Leiche der Frau in seiner Dachgeschosswohnung zu verstecken, soll der sechs Jahre alte Sohn den Täter überrascht haben. Daraufhin, so Oberstaatsanwalt Christopher Imig, habe der 53-Jährige das Kind ebenfalls erstochen. Der Täter selbst sei nach der Beseitigung von Blutspuren im Treppenhaus mit dem Zug nach Hamburg geflüchtet und hatte die Tatwaffe in der Zwischenzeit entsorgt.
Nach der Festnahme hatte der 53-Jährige ein Geständnis abgelegt. In seinen Vernehmungen hatte der Mann, der unter einer Persönlichkeitsstörung leidet, zunächst kein konkretes Tatmotiv nennen können. Er saß jedoch bereits wegen versuchten Mordes sechs Jahre lang im Gefängnis. 2004 hatte er eine Nachbarin vergewaltigt und versucht, sie zu töten. Sollte das Schwurgericht ihn für schuldfähig halten und verurteilen, droht dem 53-Jährigen die Sicherungsverwahrung.
Sein Verteidiger Helmut Wöhler wollte sich auf Nachfrage noch nicht äußern, bevor er den Inhalt des psychiatrischen Gutachtens zur Schuldfähigkeit seines Mandanten kennt. Das Landgericht Detmold hat drei Verhandlungstermine angesetzt. dpa