Gefährlicher Vergewaltiger bleibt auf freiem Fuß
Karlsruhe. Ein gefährlicher Vergewaltiger bleibt wegen einer Justizpanne bei seiner Verurteilung auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe lehnte am Mittwoch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung, die die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, aus formalen Gründen ab.
Als der Mann 1999 vom Landgericht Hanau wegen zweifacher Vergewaltigung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, seien bereits alle Fakten zu seiner Gefährlichkeit bekannt gewesen, erklärte der BGH. Damals sei jedoch versäumt worden, eine Sicherungsverwahrung nach der Haft anzuordnen. Nun sei dies aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Der Mann war nach seiner abgesessenen Haftstrafe vergangenen Dezember unter großem Polizeiaufgebot in sein hessisches Heimatdorf zurückgekehrt. In der Haft war der mehrfach vorbestrafte Mann, der als nicht therapierbar gilt, durch starke psychische Störungen aufgefallen. Ein neueres Gutachten warnte vor "mangelnder Störungseinsicht, Hypersexualität oder Enthemmung".