Geisterfahrer geht gegen Verurteilung vor
Ein Auszubildender hatte mit mehr als zwei Promille eine halbe Familie ausgelöscht.
Düsseldorf. Ilaz V. wird die Nacht zum 7. Juni 2009 niemals vergessen. An dem Tag verlor er seine Frau, seine Mutter und seine zehn Monate alte Tochter. Der damals 22-jährige Pascal B. war als Geisterfahrer auf der Autobahn 59 bei Langenfeld frontal in den Wagen der Düsseldorfer Familie gekracht. Montag saß Pascal B. auf der Anklagebank des Düsseldorfer Landgerichts.
Für den 43-jährigen Familienvater wurden die Erinnerungen wieder wach: „Der Unfall ist heute zwei Jahre und dreizehn Tage her. Ich habe noch zwei Kinder, darum mache ich weiter.“
Im Mai war Pascal B. vom Amtsgericht in Langenfeld zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Außerdem darf er vier Jahre lang keinen Führerschein machen. Gegen das Urteil hatten der Auszubildende und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Der junge Mann hatte sich nach einem Streit mit Freunden alkoholisiert hinters Steuer gesetzt, mit mehr als zwei Promille. Mit seinem Wagen war er dann zunächst in die Leitplanke gekracht. Ohne Licht war Pascal B. dann etwa sechs Kilometer als Geisterfahrer auf der A 59 unterwegs, bis es zu dem schrecklichen Unfall kam.
Ein Gutachter soll nun prüfen, ob der inzwischen 24-Jährige möglicherweise so betrunken war, dass er schuldunfähig ist. Der Prozess wird fortgesetzt.