Geldbußen für den guten Zweck

Richter verhängen jährlich Auflagen in Millionenhöhe. Ein Teil der Summe kommt gemeinnützigen Vereinen zu Gute.

Düsseldorf. Ohne die Geldspritzen der Justiz stünden zahlreiche karitative Vereine in Nordrhein-Westfalen vor dem Aus. Fast 18 Millionen Euro sind 2011 von den durch Richter und Staatsanwälte verhängten Geldauflagen an gemeinnützige Organisationen geflossen, wie Zahlen des Düsseldorfer Justizministeriums zeigen. Die Vereine stehen angesichts leerer Kassen inzwischen Schlange, um an dem Geldsegen teilzuhaben.

„Die Quote, bei uns an Geld zu kommen, ist besser als im Lotto“, scherzt der Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Theo Holzmann. Wird ein Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt, können Richter und Staatsanwälte frei entscheiden, wem das Geld zukommt.

Holzmann verwaltet bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf eine Liste mit sozialen Organisationen, diese dient den Juristen jedoch lediglich als Entscheidungshilfe. 7100 Einrichtungen sind darauf registriert.

Viele Vereine bitten bei den Gerichten nachdrücklich um finanzielle Unterstützung. „Unser Verein ist von den Geldauflagen abhängig. Man kann nicht darauf warten, dass man von der Liste ausgewählt wird. Dafür ist die Konkurrenz viel zu groß“, berichtet Wolfgang Höffler vom Ambulanten Sozialen Dienst (ASD) in Dortmund.

Allein mit Hilfe von Geldbußen finanziert der ASD zum Beispiel eine Beratungsstelle zur Vermittlung von sozialer Arbeit. Auch der Verein zur Förderung der Bewährungshilfe in Duisburg ist auf die Gelder angewiesen. „Wir könnten ohne diese Geldauflagen nicht überleben“, so Reiner Kaltenberg, Erster Vorsitzender des Vereins.

Der Andrang bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ist daher in den letzten Jahren immer größer geworden. „Es kommen sehr viele Briefe bei uns an. Teilweise kommen Vereinsvertreter sogar persönlich vorbei“, berichtet Philipp Prietzke, Richter am Landgericht Bonn. Die Bedingungen für den Erhalt von Geldauflagen wurden deshalb verschärft. Seit einigen Jahren muss den Gerichten jährlich die Verwendung des Geldes in einem Rechenschaftsbericht offengelegt werden.

Wohin das Geld letztendlich geht, kann jeder Richter frei entscheiden. „Ich versuche es teilweise 50:50 aufzuteilen, berücksichtige aber auch den jeweiligen Fall. Bei Drogendelikten leite ich das Geld zum Beispiel an Drogenhilfen weiter“, sagt Volker Köhler, Richter in Köln.

Zu den größten Nutznießern in NRW zählten 2011 vor allem Kinderhilfswerke und Einrichtungen zur Gesundheitsvorsorge, denen zusammen mehr als sechs Millionen Euro zukamen.