Gericht: Dreijährige starb nach Kariesbehandlung
Moers (dpa) - Der Tod eines dreijährigen Mädchens bei einer Karies-Behandlung beschäftigt nach fünf Jahren immer noch die Justiz. Eine Narkose-Ärztin war vom Amtsgericht Rheinberg wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden und hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Am Montag wurde der Fall vor der Außenstelle des Landgerichts Kleve in Moers erneut verhandelt. Die 65-jährige Narkose-Ärztin führt zwei eigene Gutachter an.
Die Staatsanwaltschaft lehnte beide Sachverständige am Montag vergeblich als befangen ab. Das Landgericht wies ihren Antrag zurück. Der Fall soll am 29. Februar weiter verhandelt werden. Unter Vollnarkose sollten dem Kind mehrere kariöse Zähne gezogen werden. Bei der Beatmung des Mädchens war es dabei nach Überzeugung des Amtsgerichts zu gravierenden Fehlern gekommen.
So hätte die Anästhesistin dringend einen Helfer benötigt, um die Beatmung per Schlauch zu gewährleisten. Außerdem habe sie für die Beatmung einen Filter für Erwachsene verwendet, der für das Kind zu groß gewesen sei. Deswegen sei es zu einer Sauerstoff-Unterversorgung gekommen. Weil die Sauerstoffwerte auch noch an einer falschen Stelle gemessen wurden, sei die dramatische Situation nicht erkannt worden.
Die Ärztin hatte argumentiert, die Mutter des Mädchens habe ihr eine Scharlach-Erkrankung und eine Antibiotika-Behandlung im Vorfeld der Operation verschwiegen. Ein Sachverständige hatte im ersten Verfahren aber ausgesagt, beides habe mit dem Tod des Mädchens nichts zu tun.