Gericht: Kein Geld zurück für erfolglose Schamanen-Behandlung
Köln (dpa) - Wegen einer gescheiterten Schamanen-Behandlung im peruanischen Regenwald gibt es für eine Kölner Krebspatientin kein Geld zurück. Das Oberlandesgericht Köln wies am Mittwoch die Klage einer Frau ab, die für mehr als 10 000 Euro ihr Leiden in Südamerika hatte behandeln lassen (Az.
OLG Köln 16 U 80/12).
Die Klägerin war wegen schlechter Unterbringung und seltsamer Behandlungsmethoden bereits nach vier der gebuchten fünf Wochen wieder abgereist und forderte ihr Geld zurück. Die Patientin hatte gegen die deutsche Ehefrau des Schamanen geklagt. Die sei aber gar nicht ihre Vertragspartnerin gewesen, stellte das Gericht fest.
Deren Aussagen über die Heilungschancen hätte sie auch nicht als verbindliche Zusicherung verstehen dürfen. Die Klägerin müsse sich wegen schlechter Verpflegung und „harter“ Heilpraktiken direkt an die Schamanen in Peru wenden, sagte ein Gerichtssprecher. Eine solche Klage sei aber wohl aussichtslos.