OLG Köln 16 U 80/12).
Die Klägerin war wegen schlechter Unterbringung und seltsamer Behandlungsmethoden bereits nach vier der gebuchten fünf Wochen wieder abgereist und forderte ihr Geld zurück. Die Patientin hatte gegen die deutsche Ehefrau des Schamanen geklagt. Die sei aber gar nicht ihre Vertragspartnerin gewesen, stellte das Gericht fest.
Deren Aussagen über die Heilungschancen hätte sie auch nicht als verbindliche Zusicherung verstehen dürfen. Die Klägerin müsse sich wegen schlechter Verpflegung und „harter“ Heilpraktiken direkt an die Schamanen in Peru wenden, sagte ein Gerichtssprecher. Eine solche Klage sei aber wohl aussichtslos.