Gericht lehnt Antrag ab: „Satanisten-Mörder“ kommt nicht frei
Köln/Bonn (dpa). Ein als „Satanisten-Mörder“ von Witten bekannt gewordener Häftling kommt auch fast zwölf Jahre nach der Tat nicht auf freien Fuß. Wie das Landgericht Bonn am Dienstag mitteilte, wurde ein Antrag des Mannes auf vorzeitige Haftentlassung abgelehnt.
Am 6. Juli 2001 hatte er gemeinsam mit seiner Ehefrau einen 33-jährigen Arbeitskollegen getötet - „auf Befehl Satans“. Anfang 2002 wurde er zu 15 Jahren Haft und seine Frau zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Nachdem das Landgericht Bochum bereits 2011 einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung abgelehnt hatte, wurde auch das erneute Gesuch des Mannes abgewiesen. Der Verurteilte stelle eine „fortbestehende Gefährlichkeit für die Allgemeinheit dar“, teilte das Landgericht mit. Der Mann befindet sich derzeit in der Justizvollzugsanstalt Rheinbach und soll demnächst in eine psychiatrische Anstalt überwiesen werden.