Leichenpräparator will mehr als 2,2 Millionen Euro vom Land
Von Hagens klagt wegen ungerechtfertigter Strafverfolgung
Düsseldorf. Leichenpräparator Gunther von Hagens („Körperwelten“) will wegen ungerechtfertigter Strafverfolgung mehr als 2,2 Millionen Euro Schadensersatz vom Land Nordrhein-Westfalen.
Er macht sogenannte Amtshaftungsansprüche wegen der Kosten und der Rufschädigung durch das Strafverfahren um seinen Professorentitel gelten. Nach einem siebenjährigen Gerichtsverfahren hatte das Oberverwaltungsgericht Münster im Juli 2012 festgestellt, das von Hagens seinen chinesischen Professorentitel in Deutschland ohne Einschränkungen führen durfte.
Das NRW-Wissenschaftsministerium hatte den Heidelberger Mediziner angewiesen, den Titel „Professor“ in Deutschland nur mit dem Zusatz „RC“ oder „VRC“ für China zu tragen. Von Hagens ließ das Kürzel weg und handelte sich damit ein Strafverfahren wegen Titelmissbrauchs ein.
Von diesen Vorwürfen wurde er bereits 2007 freigesprochen. Dennoch wurde von Hagens weiter als „Hochstapler“ bezeichnet. Für den den 20. Februar hat das Landgericht Düsseldorf jetzt einen Güte- und Verhandlungstermin festgesetzt, in dem es um den Schadensersatz geht.
Von Hagens erfand die Plastination, die Konservierung von menschlichen und tierischen Präparaten. Millionen Menschen besuchten die umstrittene Wander-Ausstellung „Körperwelten“. 1999 war er in China zum Gastprofessor ernannt worden. Seit mehr als Jahren leidet von Hagens an Parkinson und ist auf Pflegepersonal angewiesen. Angst vor dem Tod habe er nicht, sagte er der „Bild“, er will von seiner Frau plastiniert werden. Red