„Die Klägerin hat Anspruch darauf, bei einem privaten Krankenbesuch nicht Nachstellungen von Journalisten ausgesetzt zu sein“, befanden die Richter des Kölner Landgerichts am Donnerstag nach Angaben eines Sprechers.
Der eher unterhaltende Charakter des Berichts sei geringer zu gewichten als die Privatsphäre. Berufung ist zugelassen. Das Landgericht München hatte unlängst drei Magazinen des Burda-Verlages untersagt, Fotos von Corinna Schumacher vor dem Krankenhaus zu veröffentlichen.