Raucher Adolfs bekommt Prozesskostenhilfe

Raucher Friedhelm Adolfs wehrte sich gegen seinen gerichtlichen Wohnungsrauswurf und ging in Revision. Jetzt ist klar: Die Kosten dafür zahlt der Staat dem klammen Rentner. Aber wird der Düsseldorfer den Kampf um die Kündigung gewinnen?

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Karlsruhe/Düsseldorf (dpa). Im Kampf gegen seine Wohnungskündigung ist der Düsseldorfer Raucher Friedhelm Adolfs einen Schritt weiter: Der Bundesgerichtshof (BGH) bewilligte dem Rentner Prozesskostenhilfe. (Az.: VIII ZR 186/14) Das Gericht bestätigte am Mittwoch den entsprechenden Beschluss auf Nachfrage. Die Bewilligung der Finanzhilfe sagt aber nichts über den späteren Ausgang des Prozesses aus. Wann der BGH den Fall mündlich verhandeln will, ist noch offen.

Das Landgerichts Düsseldorf hatte den Raucher im Juni zur Räumung seiner Mietwohnung verdonnert. Daraufhin hatte Adolfs erfolgreich Revision eingelegt. Mit der Finanzhilfe erklärt sich der Staat bereit, die Kosten des Revisionsverfahrens zu übernehmen. Eine solche Prozesskostenhilfe ist für Einkommensschwache. Adolfs verfügt seinem Anwalt zufolge über ein Rente von 1000 Euro, Sympathisanten spenden für ihn. Adolfs Anwalt Martin Lauppe-Assmann begrüßte den Beschluss des BGH: „Das zeigt, dass der BGH sich ernsthaft mit dem Fall befassen will“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa.

Das Landgericht hatte einen „schwerwiegenden Pflichtverstoß“ darin gesehen, dass der ehemalige Hausmeister seine Nachbarn mit Zigarettenqualm belästigt hat: Er habe nichts dagegen unternommen, dass der Qualm in den Hausflur ziehe, unzureichend gelüftet und seine Aschenbecher nicht geleert. Der BGH bewilligt die Finanzhilfe bei Revisionen unter anderem dann, wenn juristische Grundsatzfragen geklärt werden müssen. Laut Landgericht soll der BGH erstmals klären, ob Rauchbelästigung innerhalb eines Mietshauses eine Kündigung rechtfertigt. Zuerst hatte „Bild“ (Mittwoch) von der Prozesskostenhilfe berichtet.