Gerichtsurteil: Der rauchende Rentner muss endgültig ausziehen

Die Kündigung ist rechtmäßig. Zum Jahresende soll Friedhelm Adolfs seine Wohnung räumen, in der er seit 40 Jahren lebt.

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Düsseldorf. Friedhelm Adolfs war entsetzt und hatte die Tränen in den Augen stehen. Gestern entschied das Düsseldorfer Landgericht, dass der 75-Jährige, der als „rauchender Rentner“ Schlagzeilen machte, seine Zwei-Zimmer-Wohnung bis zum Jahresende räumen muss. Er habe keine Maßnahmen getroffen, um dafür zu sorgen, dass der Zigarettenrauch nicht in den Hausflur zieht. Allerdings wurde ausdrücklich eine Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen, damit dort ein Grundsatzurteil gefällt werden kann.

„Damit habe ich nicht gerechnet“, waren die ersten Worte von Adolfs, nachdem der Richter sein Urteil verkündete. Auch sein Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann schüttelte den Kopf: „Das ist ein schlechter Tag für Mieter, insbesondere für ältere Menschen. Das könnte andere Vermieter zu ähnlichen Klagen ermutigen.“

„Das Landgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof ausdrücklich zugelassen, um eine grundsätzliche Klärung der Frage zu ermöglichen, ob die durch das Rauchen eines Mieters verursachten Immissionen innerhalb eines Mehrfamilienhauses einen Kündigungsgrund darstellen können“, erklärte Michael Scholz, der Sprecher des Landgerichts. Es sei sehr selten, dass in der zweiten Instanz eine Berufung zugelassen wird.

Lauppe-Assmann sieht in dem Urteil einseitig die Position der Vermieter gestärkt. Er befürchtet, dass zukünftig auch Kündigungen ausgesprochen werden, wenn sich jemand über intensive Küchen-Gerüche oder Katzen-Klos beschwert. Die Entscheidung würde solchen Klagen Tür und Tor öffnen.

Das Urteil bedeutet allerdings nicht, dass Rauchen in der Mietwohnung grundsätzlich eine Kündigung rechtfertigt. Der „schwerwiegende Pflichtverstoß“ bei Adolfs liege darin, dass er keine Maßnahmen traf, um zu verhindern, dass sich der Zigarettenrauch im Hausflur ausbreiten konnte. Stattdessen habe er seine Wohnung nur unzureichend gelüftet und die Aschenbecher nicht oft genug geleert.

Das Urteil beruht allerdings nur auf den Angaben eines Zeugen, der mit der Hauseigentümerin befreundet ist. Der Mann hatte auch ausgesagt, den Rentner mehrfach mündlich abgemahnt zu haben. Das hatte Adolfs stets bestritten: „Von einer Kündigung war nie die Rede.“

Weder das Amts- noch das Landgericht hat sich davon überzeugt, dass es tatsächlich eine Geruchsbelästigung gibt. Einen Ortstermin bei dem 75-Jährigen, der schon seit 40 Jahren in der Wohnung lebt, gab es nie.

Immerhin konnte der rauchende Rentner einen Teilerfolg erzielen. Er muss frühestens zum 31. Dezember ausziehen. Das Amtsgericht hatte sogar eine fristlose Kündigung gebilligt. Nun ruhen alle seine Hoffnungen auf dem Prozess beim Bundesgerichtshof.

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