Klagewelle droht

Das Landgericht hat es sich einfach gemacht. Ob Friedhelm Adolfs tatsächlich mit seinem Qualm den Hausflur verpestet, oder ob es dem Hauseigentümer eher darum geht, die Wohnung des Rentners an einen zahlungskräftigeren Mieter weiterzugeben, wurde gar nicht überprüft.

Ein Kommentar von Dieter Sieckmeyer.

Foto: Nanninga, Bernd (bn)

Stattdessen war entscheidend, ob der Rentner ordnungsgemäß abgemahnt war oder nicht. Die grundsätzliche Entscheidung überlässt man lieber dem Bundesgerichtshof. Dabei geht es aber keineswegs nur ums Rauchen, es ist ein Eingriff in den Mieterschutz, der eine Klagewelle auslösen könnte. Wenn es ohne gründliche Prüfung der Tatsachen möglich ist, einen 75 Jahre alten Mann vor die Tür setzen, dürfte das manchen Hausbesitzer zum Nachmachen ermutigen.