Gericht weist Mobbingklage zurück
Solingerin forderte 900 000 Euro Schmerzensgeld.
Düsseldorf/Solingen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat am Dienstag die Klage einer Rechnungsprüferin auf Schmerzensgeld zurückgewiesen (Az.: 17 Sa 602/12). Die Klägerin ist bei der Stadt Solingen beschäftigt und hatte wegen jahrelangen angeblichen Mobbings durch ihre Vorgesetzten auf die rekordverdächtige Summe von knapp 900 000 Euro geklagt. Das Gericht sah die Fälle, die von der 52-Jährigen vor Gericht dargelegt wurden, aber nicht als Mobbing — also als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren — an.
Unter anderem warf die Klägerin der Stadt eine „Entsorgung“ vor, weil sie nicht mehr am ursprünglichen Arbeitsplatz, sondern im einige Kilometer entfernten Städtischen Klinikum eingesetzt wurde. Außerdem seien ihr Fortbildungen verweigert worden. Das Gericht sah die Versetzung allerdings als „nachvollziehbar und vertretbar“ an. Auch Schulungen, die das Budget erheblich überschreiten, dürfe die Stadt verweigern.
Auch das Arbeitsgericht Solingen hatte in erster Instanz kein Mobbing erkennen können. Eine Revision gegen das Urteil wurde am Dienstag nicht zugelassen, die Klägerin kann aber Nichtzulassungs-Beschwerde einlegen. Die Frau kündigte indes eine neue Klage gegen die Stadt Solingen an: Sie sei an ihrem dienstlichen Computer ausspioniert worden. bjb