Online-Handel BKA-Chef: Klare Regeln gegen Betrieb illegaler Netz-Plattformen nötig
Wiesbaden · Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, fordert einen eigenen Straftatbestand für das Betreiben von kriminellen Online-Handelsplattformen.
„Was wir uns wünschen, ist eine klare gesetzliche Regelung“, sagte er am Freitag in Wiesbaden. Es gebe schon einen Vorschlag dazu, der aber noch nicht umgesetzt sei. „Wir müssen Schritt halten mit der gesellschaftlichen Entwicklung“, mahnte Münch.
In einer internationalen Zusammenarbeit war es den Ermittlern zuvor gelungen, den kriminellen Online-Marktplatz „Wall Street Market“ auszuheben. In Deutschland wurden die drei mutmaßlichen Betreiber festgenommen. Gegen sie laufen Ermittlungen wegen gewerbsmäßiger Verschaffung einer Gelegenheit zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln. Der Strafrahmen dafür liegt zwischen 1 und 15 Jahren Haft.