Reform Die Frist läuft: Neuer Spardruck für ARD und ZDF

Berlin (dpa) - ARD und ZDF müssen am 20. April nachlegen. Die Rundfunkkommission der Länder hat von ihnen bis dahin eine Stellungnahme zu weiteren Einsparüberlegungen verlangt.

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Den Bundesländern gehen die bisherigen Pläne der öffentlich-rechtlichen Sender nicht weit genug, die sie erst im September präsentiert hatten. „Die Länder haben sich sehr klar dazu geäußert. Es gibt die Erwartung, dass es zu weiteren Einsparvorschlägen kommt“, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. „Die Frist dafür wurde verlängert, aber mit der Maßgabe, dass man dann über weitere Vorschläge spricht - davon gehe ich aus“, so die Vorsitzende der Rundfunkkommission.

Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm weist allerdings darauf hin, dass die ARD bereits ein umfangreiches Sparprogramm für die kommenden Jahre auf den Weg gebracht habe. „Kurzfristig sparen können wir immer nur bei den beweglichen, 'freien' Mitteln. Das heißt im Wesentlichen: beim Programm, und hier in der Regel beim wertvollen Programm“, erläuterte Wilhelm auf Anfrage. „Zusätzliche Einsparungen über die beschlossenen hinaus würden deshalb zwangsläufig auf Kosten der Qualität gehen, wenn wir das Programm ausdünnen müssen - zu Lasten unseres Publikums.“

ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten im September nach monatelangem Ausarbeiten ausführliche Berichte an die Rundfunkkommission mit ihren Vorstellungen zur Zukunft der Sender überreicht. Laut dem ARD-Papier ergeben sich daraus bis 2028 Einsparungen von geschätzten 951 Millionen Euro. Das ZDF kündigte weitere 270 Millionen Euro Einsparpotenzial an. Nicht zuletzt durch zahlreiche Projekte, die eine deutlich engere Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio bedeuten. „Diese gilt es nun, mit Nachdruck umzusetzen“, sagte Wilhelm. „Damit stellen wir uns über Jahre einer gemeinschaftlichen Kraftanstrengung.“

ZDF-Intendant Thomas Bellut hatte bereits im März deutlich erklärt, dass er die Forderung nach neuen Sparbemühungen nicht für realistisch hält: „Wir können bis April keine seriös berechneten Projekte nennen.“ Das sei schlicht „handwerklich nicht möglich“.

ARD, ZDF und Deutschlandradio haben jährlich rund 8,1 Milliarden Euro zur Verfügung - überwiegend aus dem Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro pro Haushalt im Monat. Der Beitrag ist bis 2020 festgelegt, bis dahin muss über seine Höhe neu entschieden werden. Dafür sind die Länderchefs zuständig - die sich darüber einig werden müssen. Und das ist bei 16 Ländern schwierig genug. Beitragserhöhungen sind unpopulär. So manchem Wähler könnte das missfallen, und die nächste Landtagswahl kommt bestimmt.

Aber nicht nur das: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat im Februar in ihrem jüngsten Bericht prognostiziert, dass die öffentlichen-rechtlichen Sender in der laufenden Beitragsperiode einen Überschuss von 544,5 Millionen Euro behalten werden. Das heißt: Die Sender brauchen demzufolge bis 2020 sogar weniger Geld als erwartet. Allein für die ARD nimmt die unabhängige Expertenkommission einen Überschuss von 502,4 Millionen Euro an.

Die ARD kommentierte die Berechnungen postwendend als nicht nachvollziehbar. Aber die KEF ist nicht irgendwer. Sie muss einen Vorschlag zur Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2021 vorlegen, auf dessen Grundlage die Länderchefs dann entscheiden und wird auch diese Überschüsse bei ihren Überlegungen dazu berücksichtigen.

Ulrich Wilhelm, erst seit Januar als ARD-Vorsitzender im Amt, hat jedoch von Anfang an betont, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten ab 2021 mehr Geld benötigten und mehrfach einen „Teuerungsausgleich“ gefordert. Sollten die Länderchefs Nein sagen, fehlten den Sendern in der nächsten vierjährigen Beitragsperiode etwa drei Milliarden Euro.

Dass die Diskussion um die Finanzierung der Sender nach dem 20. April vorbei ist, lässt sich klar verneinen. Dafür geht es um zu viel und nicht nur um abstrakte Medienpolitik. Die Entscheidungen, die danach anstehen, haben auch Folgen für den Beitragszahler - spätestens ab 2021.