Feiertage 2015 fallen ungünstig für Arbeitnehmer

Berlin (dpa) - 2015 ist für Arbeitnehmer mit Blick auf die Feiertage ein ungünstiges Jahr. Im Gegensatz zu 2014 fallen zwei der bundeseinheitlich neun variablen Feiertage auf Wochenenden.

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Das sind der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober und der zweite Weihnachtsfeiertag am 26. Dezember. Für Berufstätige in Bundesländern mit mehr christlichen Feiertagen summieren sich die an einem Samstag oder Sonntag sogar auf fünf. Das bedeutet, dass alle Arbeitnehmer mindestens zwei Tage mehr arbeiten müssen als in diesem Jahr.

Die Wirtschaft und die Arbeitgeber wird es freuen. Als echte Brückentage bieten sich nur der 2. und der 5. Januar, der 15. Mai und der 5. Juni für ein verlängertes Vier-Tage-Wochenende an.