Fall Böhmermann „Schmähgedicht“: Bald Entscheidung im Fall Böhmermann

Mainz (dpa) - Ein halbes Jahr nach Beginn der Mainzer Ermittlungen wegen Jan Böhmermanns „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hat die Staatsanwaltschaft eine baldige Entscheidung angekündigt.

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„Wir rechnen damit bis Ende Oktober“, sagte ihr stellvertretender Leiter Gerd Deutschler der Deutschen Presse-Agentur. TV-Satiriker und Grimme-Preisträger Böhmermann hatte sein Gedicht „Schmähkritik“ Ende März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen.

Die Mainzer Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts. Parallel dazu kommt eine Privatklage Erdogans gegen Böhmermann am 2. November in Hamburg vor Gericht.

Die Mainzer Ermittlungen könnten theoretisch vorbehaltlos oder auch gegen eine Geldbuße eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft könnte aber auch einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben. Deutschler bekräftigte, dass die Zahl der Strafanzeigen wegen des Schmähgedichts „im vierstelligen Bereich“ liege.

Das Hamburger zivilrechtliche Verfahren habe keinen unmittelbaren Einfluss auf die strafrechtlichen Mainzer Ermittlungen. Bei diesen sei Böhmermann nie persönlich vernommen worden, weil er einen Anwalt habe, ergänzte der Mainzer Oberstaatsanwalt.

Weiter sagte er mit Blick auf den ZDF-Moderator, es seien sogar „mehrere Aufsätze in juristischen Fachzeitschriften erschienen, die den Sachverhalt - unter unterschiedlichen - nicht nur strafrechtlichen - Gesichtspunkten beleuchten“.

Mit seinem Gedicht über Erdogan wollte Böhmermann nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen. Es handelt unter anderem von Sex mit Tieren, Kinderpornografie und transportiert Klischees über Türken. Die Mainzer Ermittlungen wurden möglich, nachdem die Bundesregierung eine Ermächtigung wegen des Strafverlangens der türkischen Regierung erteilt hatte.

Vor der Zivilkammer des Landgerichts Hamburg geht es am 2. November in mündlicher Verhandlung um das Gedicht. Der türkische Präsident will erreichen, dass der gesamte Text verboten wird. Auf seinen Antrag hatte das Hamburger Landgericht bereits im Mai eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen.

Der ZDF-Moderator darf demnach den größeren Teil seines Gedichts nicht wiederholen. Bei dem Beschluss ging es um Passagen, die Erdogan dem Gericht zufolge angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse.