Soziale Medien Streit um Facebook-Post von Til Schweiger geht weiter

Saarbrücken. Der Streit um eine Facebook-Nachricht von Schauspieler Til Schweiger (53, „Honig im Kopf“) geht weiter. In einem Zivilprozess am Landgericht Saarbrücken konnten sich am Freitag beide Seiten nicht auf eine gütliche Einigung verständigen.

Foto: WZ

Gespräche dazu seien aber in den nächsten Tagen zwischen den Anwälten geplant.

Die Klägerin - eine 58-jährige Saarländerin - hatte Schweiger nach der Bundestagswahl gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde, wie es vor der Wahl für einen Einzug der AfD in den Bundestag angekündigt habe. Zudem schob sie den Satz hinterher: „Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an.“ Der Schauspieler antwortete ihr darauf „hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?“

Kommt keine Einigung zustande, wird das Gericht am 23. November eine Entscheidung fällen. „Unser Ziel bleibt, dass der Facebook-Eintrag gelöscht wird“, sagte der Anwalt der Klägerin, Arnold Heim. Dieser zeigt eine private Nachricht der 58-Jährigen, die Schweiger samt Antwort auf seiner Facebookseite veröffentlicht hat. Die Frau sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und klagt auf Unterlassung.

Grundsätzlich sei so etwas eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, sagte der Vorsitzende Richter Martin Jung. Hier sei es aber so, dass die Frau aus Sulzbach Schweiger „auch erheblich angegangen“ sei.

Schweigers umstrittenen Eintrag am 28. September haben mittlerweile rund 2700 Besucher auf der Facebookseite des Filmstars mit „Gefällt mir“ gekennzeichnet. Es gibt aber auch etliche kritische Anmerkungen. „Die Filme (von Schweiger) finde ich klasse, keine Frage. Aber private Nachrichten öffentlich darzustellen geht gar nicht“, schreibt eine Frau. Oder eine andere: „Private Nachrichten zu veröffentlichen, ist eine Straftat. Das gilt auch für Prominente.“

Das Gericht hatte das persönlichen Erscheinen von Schweiger angeordnet. Dieser hatte aber seine Anwältin Stephanie Vendt aus Hamburg geschickt. Das sei in Ordnung, ein Ordnungsgeld gegen Schweiger werde nicht verhängt, sagte Richter Jung. dpa