Vor Gericht Til Schweiger - Streit um Facebook-Post geht weiter

Saarbrücken (dpa) - Ja, sie wollte eines: Til Schweiger „provozieren“. Und das tat die Saarländerin: über eine persönliche Nachricht bei Facebook.

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Dass der Schauspieler ihre Worte tatsächlich lesen werde, „das hätte ich nicht gedacht“, sagte die 58-Jährige. Und noch weniger, dass er ihre kritischen Zeilen mitsamt anzüglichem Kommentar auch noch auf seiner Seite hochlud.

Weil sie nun will, dass er den Eintrag löscht - auf dem ihr voller Name und ihr Profilbild zu sehen sind -, wurde am Freitag vor einer Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken über ihre Klage auf Unterlassung verhandelt.

Schweiger (53) verzichtete auf seinen Auftritt vor Gericht und schickte die Anwältin Stephanie Vendt. Diese deutete an, dass sie wie auch die klagende Saarländerin an einer gütlichen Einigung interessiert sei. Aber nicht bei so viel Medieninteresse, sagte sie mit Blick auf die zahlreichen Journalisten im Saal.

Am Freitag gab es daher noch keine Einigung. Sie kündigte dem Anwalt der 58-Jährigen aber an, ihm am kommenden Montag einen Vorschlag zu machen. So oder so: Das Gericht setzte als Entscheidungstermin den 23. November fest.

Der Eintrag müsse weg, weil sie sehr unter dem leide, was er losgetreten habe, sagte die Klägerin auf dem Gerichtsflur. „Ich habe sogar eine Morddrohung erhalten.“ Was denn ihre Motivation gewesen sei, fragte der Richter die Frau. „Ich habe mich darüber geärgert, dass er (Schweiger) Andersdenkende immer als Vollpfosten und Deppen bezeichnet“, sagte sie. Und daher gefragt, wann er denn Deutschland verlasse werde, nachdem er das doch vor der Bundestagswahl für den Fall des Einzugs der AfD in den Bundestag angekündigt habe.

„Sie wollten also erzieherisch tätig werden?“, fragte sie der Vorsitzende Richter Martin Jung. „Ja.“

Allerdings schoss sie in ihrer Mitteilung an Schweiger noch die Worte hinterher: „Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an.“ Der Schauspieler und Regisseur („Keinohrhasen“, „Honig im Kopf“) antwortete ihr darauf: „hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?“

Grundsätzlich sei die Veröffentlichung einer privaten Nachricht mit Namensnennung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, sagte Richter Jung. Hier sei es aber so, dass die Frau aus Sulzbach Schweiger „auch erheblich angegangen“ sei. Zudem habe sie sich in einer Facebook-Gruppe mit dem hochgeladenen Screenshot des Schweiger-Schlagbabtauschs „geoutet“.

Schweigers Anwältin Vendt sagte, ihr Mandant habe mit der Veröffentlichung des Posts „gegen Hetze gleich welcher Art“ vorgehen und auf das Problem von Hass-Nachrichten aufmerksam machen wollen. Ihrer Ansicht nach liegt keine „rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts“ vor, weil die Frau selbst in die Öffentlichkeit gegangen sei und ihren Post unter voller Namensnennung und Angaben ihres Wohnortes verbreitet habe. Zudem habe Schweiger nie gesagt, dass er bei einem AfD-Einzug in den Bundestag Deutschland verlasse wolle.

Das Gericht hatte zwar Schweigers persönliches Erscheinen angeordnet. Dieser hatte aber seine Anwältin aus Hamburg geschickt. Das sei in Ordnung, ein Ordnungsgeld gegen Schweiger werde es nicht geben, sagte Richter Jung.

Den umstrittenen Eintrag von Schweiger am 28. September haben mittlerweile rund 2800 Besucher mit „Gefällt mir“ markiert. Es gibt auch etliche kritische Anmerkungen wie: „Die Filme (von Schweiger) finde ich klasse, keine Frage. Aber private Nachrichten öffentlich darzustellen geht gar nicht“, schreibt eine Frau. Oder eine andere: „Private Nachrichten zu veröffentlichen, ist eine Straftat. Das gilt auch für Prominente.“

Nach dem Post der Saarländerin hat Schweiger auf seiner Seite noch weitere persönliche Nachrichten anderer Nutzer veröffentlicht. Am 5. Oktober hatte er angekündigt: „Ab heute werde ich jeden Deppenkommentar veröffentlichen.“