Til Schweiger - Unzulässige Selbstjustiz auf Facebook

Til Schweiger teilt gern aus. Mit Fäusten als Nick Tschiller im Tatort. Oder mit deftigen Worten in Talkshows und Interviews. Im ersten Fall ist es nur Schauspielerei, im zweiten geht es um Diskussionen mit Politikern oder anderen Personen, die sich in die öffentliche Arena begeben und die Attacken aushalten müssen.

Foto: Sergej Lepke

Da sollen auch deutliche Worte fallen, da dürfen Ross und Reiter genannt werden.

Auch in dem Fall, in dem sich der Schauspieler und Regisseur jetzt zivilrechtlich mit einer Frau streitet, die ihm eine unfreundliche persönliche Nachricht über Facebook geschrieben hatte, ist man versucht, ihm dieses Recht zuzugestehen — nämlich öffentlich auszuteilen. Und die Nachricht mit Namen und Profilbild der Schreiberin zu veröffentlichen. Er hat ja nicht angefangen, schließlich war er das Opfer der Verbalattacke. Jedoch: Es war eine Attacke quasi unter vier Augen.

Viele Empfänger von Hassmails (wir Zeitungsleute können ein Lied davon singen) dürften schon mit dem Gedanken gespielt haben, den Angreifern die Maske vom Gesicht zu reißen. In Zeiten sozialer Medien geht das doch so leicht. An den Pranger mit dem Fiesling! Doch hätte ein solches Verhalten etwas von Selbstjustiz. Mögen die Worte des angreifenden Brief- oder Mailschreibers noch so unappetitlich sein — es geht doch um eine Nachricht an nur einen Empfänger. Den Inhalt ohne seine Erlaubnis zu verbreiten, ist nicht in Ordnung.

Das Formulieren eines Gedankeninhalts, so sagen es die Gerichte zu Recht, ist Teil des Persönlichkeitsrechts des Verfassers. Er selbst darf entscheiden, ob die Nachricht veröffentlicht wird. Werden durch den Inhalt Grenzen überschritten, steht es dem Empfänger frei, dies strafrechtlich zu verfolgen — wenn es etwa um Beleidigung oder gar Bedrohung geht. Selbstjustiz durch Veröffentlichung, gegebenenfalls mit einem nur semi-intelligenten Kommentar à la Til Schweiger, schießt über das Ziel hinaus.