Die Verfahren gingen auf eine Beschwerde des Börsenverbands des Deutschen Buchhandels zurück. Der Verband, der die Interessen von Verlagen und Buchhandlungen vertritt, ging gegen die Exklusiv-Vereinbarungen vor, nach denen Apple die Hörbücher für seinen Download-Dienst nur bei Audible bezog. Audible belieferte zugleich keine anderen Musikplattformen. Diese weltweite Ausschließlichkeit wurde zum Januar aufgehoben.
Audible wird weiter mit Apple zusammenarbeiten - die Verlage können nun aber auch direkt ihre Hörbücher dem iPhone-Konzern anbieten. Bundeskartellamt und EU-Kommission hoffen nun auf mehr Wettbewerb und niedrigere Preise für Verbraucher. Zugleich ist die iTunes-Plattform nur einer von vielen Playern im Hörbuch-Markt.