Geständnisse im Augsburger Ekelfleisch-Prozess
Augsburg (dpa) - Ekelfleisch in Dönerbrötchen: Ein Unternehmer soll tonnenweise minderwertiges Fleisch umetikettiert und weiterverkauft haben. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Augsburg gestanden zwei seiner mitangeklagten Geschäftspartner nach Absprache mit dem Gericht.
Der Vorsitzende Richter am Landgericht Augsburg hatte ihnen dafür zuvor Bewährungsstrafen zugesichert. Der Hauptangeklagte, ein Fleischfabrikant aus dem schwäbischen Wertingen, soll sich erst am kommenden Mittwoch äußern.
Der Wertinger Unternehmer soll zwischen Juni 2006 und August 2007 in 22 Fällen tiefgefrorenes Fleisch der Kategorie 3, das nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet war, in seinem Betrieb umetikettiert und als lebensmitteltaugliche Ware weiterverkauft haben. Insgesamt soll die Firma 150 Tonnen Fleisch vor allem an Berliner Dönerbetriebe geliefert haben. Darüber hinaus erwarb der 60-Jährige laut Anklage in 13 Fällen Fleisch von kranken Tieren einer anderen schwäbischen Firma und veräußerte es ebenfalls als genießbare Ware - in diese Geschäfte waren die Partner jedoch nicht involviert.
Laut Anklage entfernte der 60-Jährige stets direkt nach dem Eintreffen der Lieferungen die sogenannten Warenbegleitpapiere und ersetzte sie durch eigene Dokumente. Ein Lastwagenfahrer hatte den Skandal im Sommer 2007 aufgedeckt, als er rund elf Tonnen Fleisch in die Fabrik brachte und beobachtete, wie es heimlich umetikettiert wurde.
Dem Fleischunternehmer und seinen Geschäftspartnern aus Norddeutschland werden gewerbsmäßiger Betrug und gemeinschaftliches Inverkehrbringen nicht sicherer Lebensmittel vorgeworfen.
Ein 54 Jahre alter Mitangeklagter, der bei einem norddeutschen Betrieb arbeitete, soll dem Wertinger das Kategorie-3-Fleisch verkauft haben. Laut Prozessabsprache sicherte ihm das Gericht eine Haftstrafe von maximal zwei Jahren auf Bewährung zu. „Das Fleisch war aber absolut genießbar“, betonte der Verteidiger des Produktmanagers nach dem Deal. „Der einzige Makel war die Lagerung in einem Kühlhaus, das nicht die richtige Zulassung hatte.“ Die Kühlkette sei nicht unterbrochen worden, betonte er.
Der dritte Angeklagte vermittelte laut Anklage mehrfach zwischen den beiden Männern. Sein Anwalt hob hervor, dass der 70-Jährige sich als Helfer und nicht als Mittäter sehe. Ihm hatte der Richter bei einem Geständnis maximal ein Jahr und drei Monate auf Bewährung zugesichert.
Die Aussage des Hauptangeklagten wurde auf den nächsten Verhandlungstermin am kommenden Mittwoch verlegt, weil für das Strafmaß relevante Verstöße gegen das Gewerberecht bekanntwurden. Der 60-Jährige soll Medienberichten zufolge weiter Geschäfte gemacht haben, obwohl im das verboten war. „Die Akten zum Gewerbeverstoß waren mir bis heute unbekannt“, sagte der Verteidiger des Fleischfabrikanten, Florian Ufer, nach der Verhandlung. Er kündigte an, dass „die Bereitschaft zum Geständnis“ seines Mandanten bestehenbleibe.