Grundgesetz(t)
Das hiermit formulierte Grundgesetz für schöne Sommertage hat zwei Adressaten und lautet wie folgt: Die einen (Kommunen) sorgen dafür, dass es in Parks, an Plätzen oder am Wasser genügend Möglichkeiten gibt, Abfälle und Partyüberbleibsel einfach zu entsorgen.
30.08.2013
, 18:33 Uhr
Die anderen (Grillmeister, Feierfreunde, Spaziergänger und Hundebesitzer) benutzen diese gefälligst auch. Es gilt ab sofort. Danke schön.