Grundgesetz(t)

Das hiermit formulierte Grundgesetz für schöne Sommertage hat zwei Adressaten und lautet wie folgt: Die einen (Kommunen) sorgen dafür, dass es in Parks, an Plätzen oder am Wasser genügend Möglichkeiten gibt, Abfälle und Partyüberbleibsel einfach zu entsorgen.

Die anderen (Grillmeister, Feierfreunde, Spaziergänger und Hundebesitzer) benutzen diese gefälligst auch. Es gilt ab sofort. Danke schön.