Hat sich der Angeklagte verraten?

Zwischenbilanz im Wehrhahn-Prozess um Bombenanschlag.

Düsseldorf. Der Angeklagte im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn hat sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft selbst verraten. Er habe mehrfach Wissen offenbart, dass nur der Täter gehabt habe, sagte Staatsanwalt Ralf Herrenbrück gestern in einer vom Gericht angeregten Zwischenbilanz. So habe er bereits eine halbe Stunde nach dem Anschlag in einem Telefonat bekundet, dass er befürchte, verhaftet zu werden.

Zu dem Zeitpunkt sei noch nicht einmal klar gewesen, dass es sich um ein Verbrechen gehandelt habe. Außer dem Attentäter habe zu diesem Zeitpunkt niemand befürchten müssen, unter Verdacht zu geraten. Außerdem habe der Angeklagte einem Journalisten in einem mitgeschnittenen Telefonat berichtet, am Tatort habe zur Tatzeit eine schwarze Limousine geparkt. Außer ihm sei dies nur einem Anwohner aufgefallen und durch Fotos belegbar. Dies belege, dass er zur kritischen Zeit am Tatort gewesen sein müsse.

Der Angeklagte habe zudem mehrfach nachweislich die Unwahrheit gesagt und sich in Widersprüche verwickelt. Sämtliche seiner Alibi-Versionen seien inzwischen widerlegt. Außerdem habe er die Tat einem Mithäftling gestanden. Er erfülle alle Voraussetzungen, der Attentäter zu sein.

Auch die Nebenkläger zeigten sich von der Schuld des 51-Jährigen überzeugt: „Für die Nebenklage steht zweifellos fest, dass der Angeklagte der Täter ist“, sagte einer der Anwälte. Er habe die Tat auch dadurch vorbereitet, dass er falsche Fährten gelegt habe.

Dagegen sah Verteidiger Olaf Heuvens den Tatnachweis nach der bisherigen Beweisaufnahme als nicht erbracht. Es seien beim Angeklagten nicht einmal ansatzweise die Fähigkeiten zum Bau einer solchen Bombe ermittelt worden. Der Prozess wird fortgesetzt. lnw