Wehrhahn-Prozess: Ralf S. wurde mehrfach am Tatort gesehen

Eine ehemalige Nachbarin sagte im Wehrhahn-Prozess aus. Die Bilanz der Staatsanwaltschaft und Verteidigung ist auf Ende April verschoben.

Im Wehrhahn-Prozess ging es darum, ob der Angeklagte Ralf S. möglicherweise den Tatort am S-Bahnhof Wehrhahn vor dem Anschlag intensiv beobachtet hat.

Foto: Martin Gerten

Düsseldorf. Eigentlich war geplant, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Mittwoch im Prozess um den Wehrhahn-Anschlag vor dem Landgericht eine Bilanz ziehen sollten. Doch das wurde in gegenseitigem Einvernehmen noch einmal verschoben und soll nun erst Ende April stattfinden. Das Gericht will bis dahin noch weitere Zeugen vernehmen.

Am ging es darum, ob der Angeklagte Ralf S. möglicherweise den Tatort am S-Bahnhof Wehrhahn vor dem Anschlag intensiv beobachtet hat. Dazu wurde eine Nachbarin befragt, die bis kurz vor der Tat mit dem 51-Jährigen in einem Haus an der Ackerstraße gewohnt hat. Mehrere Monate vor der Explosion, bei der zehn mehrheitlich jüdische Sprachschüler zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden, sei er allerdings ausgezogen.

Wie die 56 Jahre alte Erzieherin berichtete, habe sie kaum Kontakt zu ihrem Nachbarn gehabt, man sei sich manchmal im Treppenhaus begegnet. Aufgefallen sei ihr, dass Ralf S. oft „Nato-Kleidung und Springer-Stiefel“ getragen habe. Er sei auch ausländerfeindlich gewesen, habe sie von ihren Freunden gehört.

Die Frau bestätigte eine Aussage, die sie schon kurz nach dem Bombenanschlag bei der Polizei gemacht hatte. Danach habe sie beobachtet, dass der Angeklagte sich mehrfach an der Haltestelle gegenüber dem S-Bahnhof aufgehalten habe. Ob er da gestanden oder gesessen hat, daran erinnerte sie sich nicht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 51-Jährige den Tatort intensiv beobachtet hat, um sich seine Opfer gezielt aussuchen zu können.

Außerdem sagte der neue Lebensgefährte einer Zeugin aus. Die Frau war zur Tatzeit mit Ralf S. liiert und hatte ihren Ex-Freund schwer belastet. Sie will kurz vor dem Anschlag auch die Bombe gesehen haben. Ihr aktueller Lebensgefährte sollte bestätigen, dass die Angaben der Zeugin glaubwürdig sind. Der Prozess wird fortgesetzt.