Die Richter bestraften den Angeklagten wegen Totschlags. Er hatte am Abend des 8. Oktober 2009 ein Mitglied der rivalisierenden "Bandidos" in Duisburg auf offener Straße erschossen.
Die Richter werteten die Tat als "individuelles Finale eines Konfliktes zweier Motorradclubs". Täter und Opfer hätten sich am Tatabend wie schon häufig zuvor "feindselig gegenüber gestanden". Weil beide nicht ihr Gesicht hätten verlieren wollen, sei die Auseinandersetzung schließlich eskaliert.