Tötete Hells Angel Nebenbuhler aus Notwehr?

Am Montag fällt das Urteil. Bandido war aus dem Auto heraus erschossen worden.

Duisburg. Es ist einer der größten Rocker-Prozesse in Deutschland, und am Montag will das Landgericht Duisburg nach fünfmonatiger Verhandlung das Urteil fällen: Der in Viersen geborene Türke Timur A., Mitglied der Hells Angels, soll am Abend des 8. Oktober 2009 aus einem Auto heraus im Duisburger Rotlichtviertel ein Mitglied des verfeindeten Motorradclubs Bandidos erschossen haben - im Streit um eine Frau.

War die Staatsanwaltschaft zunächst noch von Mord ausgegangen, rückte sie im Laufe des Verfahrens davon ab, hatte zuletzt einen Totschlag gesehen - und eine Freiheitsstrafe von 13Jahren gefordert: Der Bandido habe den Streit mit dem im Auto sitzenden Angeklagten gesucht, allerdings habe Timur A. bei den Schüssen "billigend in Kauf genommen", dass sein Opponent sterben könnte.

Für die Verteidigung war die Tat Notwehr: Der getötete Bandido habe Timur A. über längere Zeit massiv bedroht, unter anderem ein Kopfgeld von 50.000 Euro auf ihn ausgesetzt.

Der Angeklagte habe sich aus Angst vor dieser Bedrohung die Waffe angeschafft. Als beide am Tattag zufällig aufeinandertrafen, sei Timur A. mit den Worten provoziert worden: "Komm raus, du Schwanz, mach’ dich gerade."

Die tödlichen Schüsse seien deshalb "alles andere als Zufall" gewesen, sondern "der Abschluss eines Konflikts mit langen Wurzeln", hatte Verteidiger Rüdiger Böhm in seinem Plädoyer betont. Einen konkreten Antrag zur möglichen Haftstrafe hatte er jedoch nicht gestellt.

Ob es nun tatsächlich Notwehr war oder doch ein Totschlag, wird der Vorsitzende Richter Schwartz am Montag verkünden.