Herbert Napp: Überraschung

Das wird die Oberbürgermeister, Bürgermeister, und Landräte hart treffen. Ihre gern angenommenen Berufungen in die Beiräte von Konzernen gelten nun als Dienst, ebenso wie die Teilnahme an Sitzungen von Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen.

Stadträte können von ihnen Berichte anfordern oder ihnen sogar Weisungen für das Mandat geben. Das wird wohl für mehr Ärger sorgen als der Verzicht auf Einkünfte. Dass ein Bürgermeister im Beirat qua Amt und nicht privat tätig wird, ist dagegen nachvollziehbar.