Höchststrafe für Blutbad auf Campingplatz
Münster (dpa). Nur ein Baby überlebte das entsetzlicheBlutbad: Für den Mord an drei Menschen auf einem Campingplatz imMünsterland ist ein 34-Jähriger zur Höchststrafe verurteilt worden.Das Landgericht Münster verhängte am Mittwoch eine lebenslangeFreiheitsstrafe und stellte auch die „besondere Schwere der Schuld“fest.
Damit kann der Mann nach den regulären 15 Jahren hinter Gitternnicht einfach entlassen werden.
Dem Urteil zufolge hat derAutolackierer seine Ex-Freundin und deren Eltern mit einemSamuraischwert und zwei Dolchen regelrecht abgeschlachtet.Von einer „Familientragödie“ sprach der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Er sagte mit Blick zum Angeklagten: „Eine ganze Familie wurde von ihnen ausgelöscht.“
Im August 2009 war der 34-Jährige dem Urteil zufolge mitten in der Nacht in die Campinghütte der Familie in Coesfeld eingedrungen. Er sei schwer bewaffnet und in Kampfmontur gewesen. „Die Opfer waren völlig arglos und wehrlos“, heißt es im Urteil. Dann soll der Lackierer fast 90 Mal auf die Opfer eingestochen haben. „Er wollte sicher gehen, dass sie sterben.“
Einzig und allein die damals zehn Monate alte Tochter, die der Angeklagte mit der getöteten Ex-Freundin hatte, wurde später ohne jede Schramme auf einem Bett gefunden. Die Gräueltat war offensichtlich vor ihren Augen geschehen. „Die Hütte hatte nur eine einzige Tür. Sie war für die Familie eine Todesfalle.“
Der 34-Jährige nahm sein Urteil ohne erkennbare Regung auf. Der Kölner hatte die Tat im Gespräch mit einem Gerichtspsychiater zugegeben. Er gilt einem Gutachten zufolge als voll zurechnungsfähig. Er trinkt nicht, nahm angeblich nie Drogen und ist in seinem Bekanntenkreis auch nie gewalttätig aufgefallen.
„Das Motiv ist letztlich im Dunkeln geblieben“, sagte der Richter. Möglicherweise habe sich der Angeklagte um Unterhalt für Mutter und Kind drücken wollen. Denkbar sei auch, dass er das Sorgerecht allein für sich haben wollte. Vielleicht sei auch schierer Hass auf die beiden Frauen das Motiv gewesen. Dann wäre der Vater als Augenzeuge gestorben.
Der Lackierer hatte bei einem Psychiater behauptet, er habe in einer Art Notwehr-Situation gehandelt. Er sei beim nächtlichen Psychoterror gegen die Familie erwischt und mit dem Samuraischwert bedroht worden. Der Richter bezeichnete diese Version als „Verhöhnung der Opfer“, die durch objektive Spuren klar widerlegt sei.