Höchststrafe für Mord an fünfjährigem Julian
Hildesheim (dpa) - Der fünfjährige Julian wurde zu Tode gequält, nun bekam sein Ziehvater dafür die Höchststrafe: lebenslange Haft.
Das Landgericht Hildesheim sah es als erwiesen an, dass der unter Drogen stehende 27-Jährige vor vier Monaten so schlimm auf den kleinen Jungen einschlug, dass er an inneren Blutungen und einer schweren Hirnverletzung starb. „Bei allen Taten war der Angeklagten nicht vermindert schuldfähig“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl am Dienstag bei der Urteilsbegründung.
Der Mann habe gefühllos, mitleidlos agiert, betonte der Richter. „Die Tat beinhaltet ausgesprochen abstoßende Handlungen.“ Immer wieder sei der Ziehvater ins Kinderzimmer gegangen und habe den Jungen mit den Fäusten und einem Gürtel geschlagen - gegen den Kopf, auf den Po und vor allem massiv in den Genitalbereich. Außerdem habe er das festgebundene Bein des Fünfjährigen derart heftig verdreht, dass er einen Spiralbruch am Oberschenkel erlitt. Das Urteil nahm der 27-Jährige mit gesenktem Kopf entgegen, er zeigte keinerlei Regung.
„Er hatte Lust am Quälen und urinierte sogar auf den geschundenen, nackten Körper des Jungen“, sagte Richter Pohl. Das Martyrium Julians zog sich über drei Stunden hin. Die Mutter war in der Nacht mit Julians jüngerem Bruder im Krankenhaus. Sie verfolgte den Prozess als Nebenklägerin und fing während der Urteilsbegründung immer wieder an zu weinen.
Der Richter sagte, die Mutter habe das rigide Erziehungsverhalten ihres damaligen Lebensgefährten gebilligt. Schon Tage vor der Tat im niedersächsischen Delligsen habe der Mann Julian brutal geschlagen.
Richter Pohl ergänzte: „Die Wohnung war verdreckt und vermüllt. Überall lag Katzenkot herum.“ Nach seinen Worten muss nun das zuständige Jugendamt prüfen, ob die Mutter geeignet ist, Kinder aufzuziehen. Die ein und drei Jahre alten Brüder von Julian leben nach wie vor bei der 28-Jährigen.
Als der arbeitslose Maurer am nächsten Morgen merkte, dass er den Jungen totgeschlagen hatte, stopfte er die Leiche in einen Müllsack und versteckte sie in einer angrenzenden Garage. Erst am folgenden Tag entdeckte die Polizei die Leiche. Der Mörder hatte sich an der Suche nach dem Jungen beteiligt. Er hatte alle, auch Julians Mutter, in dem Glauben gelassen, der Junge sei von selbst verschwunden.
Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht wegen einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung des Angeklagten nicht fest. Diese habe nicht die Steuerungsfähigkeit des Mannes beeinflusst, betonte der Richter. Die Verteidigerin des Angeklagten will eine mildere Strafe erreichen und Revision einlegen. Julians leiblicher Vater war dagegen mit dem Urteil zufrieden. „Es erfüllt das, was mein Mandant sich gewünscht hat: Eine gerechte Strafe“, sagte dessen Anwalt.