Hordorf-Prozess: Lokführer entschuldigt sich

Hordorf/Magdeburg (dpa) - Der Lokführer, der im Januar 2011 in der Magdeburger Börde ein Zugunglück mit zehn Toten verursacht haben soll, kann sich das Geschehen nicht erklären. Laut Anklage soll der 41-Jährige aus Unachtsamkeit mehrere Haltesignale überfahren haben.

Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Magdeburg ließ der 41-Jährige seinen Verteidiger am Montag eine Erklärung verlesen. Darin sprach der Angeklagte den Hinterbliebenen der Getöteten und den Verletzen sein Mitgefühl aus und entschuldigte sich. Die Haltesignale habe er nicht wahrgenommen. Ob es an den Nebelschwaden Ende Januar 2011 gelegen habe oder an etwas anderem, könne er nicht sagen. Er habe nur noch die Lichter des entgegenkommenden Zuges gesehen.

Oberstaatsanwältin Martina Klein sagte, der Zugführer hätte mit der nötigen Aufmerksamkeit den Zug bremsen und den Zusammenprall verhindern können. Der 41-Jährige, der im dunklen Anzug und Krawatte vor Gericht erschienen war, kämpfte auf der Anklagebank sichtlich mit den Tränen.

Beim Frontalzusammenstoß des Güterzuges, den der Lokführer lenkte, mit einer Regionalbahn auf eingleisiger Strecke starben bei Hordorf zehn Menschen. 23 weitere wurden verletzt. Damit ist es eines der schwersten Bahnunglücke in Deutschland der vergangenen Jahre. Angeklagt ist der Lokführer wegen fahrlässiger Tötung in 10 Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 22 Fällen sowie Gefährdung des Bahnverkehrs.

Nach der Anklageverlesung und der Erklärung des Angeklagten endete der erste Verhandlungstag nach wenigen Minuten. Die ersten Zeugen sollen an diesem Mittwoch gehört werden, darunter ein Fahrdienstleiter, Polizeibeamte, sowie Mitarbeiter des Unternehmens, zu dem der Güterzug gehörte. Für den Prozess sind vorerst fünf Verhandlungstage anberaumt. Geladen sind laut Gericht zunächst 29 Zeugen. Aufklärung des Unglücks erhofft sich nicht nur das Gericht, sondern auch die Angehörigen der Opfer und die Verletzen. Insgesamt 11 Anwälte vertreten 18 Nebenkläger.

Nach dem Zugunglück von Hordorf war heftig darüber diskutiert worden, dass auf der eingleisigen Strecke kein automatisches Bremssystem für Züge installiert worden war. Die Vorrichtungen bringen Züge, die ein Haltesignal überfahren haben, zum Stoppen. Vier Monate nach dem Unfall wurde die Unglücksstrecke bei Hordorf nachgerüstet. Als eine Konsequenz aus dem Zugunglück müssen alle Zugstrecken in Deutschland bis spätestens 2014 mit Notbremssystemen ausgestattet sein. Eine entsprechende Verordnung hatte das Bundesverkehrsministerium etwa ein Jahr nach dem Unglück erlassen.