Fall Susanna Irak: Übergabe von Ali B. an Deutschland war Rechtsverstoß
Wiesbaden/Bagdad (dpa) - Das Vorgehen der Ermittler im Mordfall Susanna hat die Regierung des Irak verärgert. Die Übergabe des Tatverdächtigen sei ein Rechtsverstoß gewesen, teilte das Außenministerium in Bagdad mit.
Es gebe zwischen beiden Ländern kein Abkommen über eine Auslieferung von gesuchten Personen.
Den Verstoß hätten sowohl die kurdische Regionalregierung als auch Deutschland begangen, so die Kritik aus Bagdad. Nur das Justizministerium der irakischen Zentralregierung habe die Befugnis für einen Austausch von Gesuchten. Eine offizielle Protestnote des Irak blieb allerdings zunächst aus. „Uns ist keine Note zugegangen“, versicherte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes in Berlin.
Die 14-jährige Susanna war Ende Mai in Wiesbaden vergewaltigt und umgebracht worden. Der Verdächtige Ali B. war in die kurdischen Autonomiegebiete im Nordirak geflohen und dort festgenommen worden. Kurdische Sicherheitskräfte übergaben ihn am Samstag in der Regionalhauptstadt Erbil an Bundespolizisten, die ihn zurück nach Deutschland brachten.
Nach Ansicht der Bundesregierung handelt es sich bei dem Vorgang um eine Abschiebung aus dem Irak, nicht um eine Auslieferung an Deutschland. Ein offizielles Auslieferungsersuchen sei noch in Vorbereitung gewesen, hieß es aus dem Justizministerium.
Nach Einschätzung des Sprechers der Wiesbadener Staatsanwaltschaft liegt kein Fehler der deutschen Behörden vor. Es habe ein formales Auslieferungsersuchen gegeben. Ob die Aussagen verwertet werden können, die Ali B. im Nordirak gemacht hat, könne er noch nicht beurteilen. Diese lägen der Ermittlungsbehörde auch noch nicht vor.
Die Ermittler in dem Mordfall konzentrieren sich derweil auf die Auswertung der vorliegenden Spuren und weiteren Zeugenaussagen. Die Ergebnisse der DNA-Analyse der Leiche des 14-jährigen Mädchens werden erst in einigen Tagen erwartet, sagte ein Sprecher der Wiesbadener Staatsanwaltschaft. Er gebe derzeit keine neuen Erkenntnisse.
Der Tatverdächtige Ali B. sitzt in Frankfurt in Untersuchungshaft. Der Leichnam von Susanna wurde inzwischen in einer privaten Trauerfeier auf dem jüdischen Friedhof in Mainz beigesetzt.
Die Landtage in Hessen und Rheinland-Pfalz wollen sich am (morgigen) Donnerstag mit möglichen Versäumnissen und Fehlern bei der Polizeiarbeit befassen. Das aus Mainz stammende Mädchen war nach Erkenntnissen der Ermittler am Abend des 22. Mai oder in der darauffolgenden Nacht umgebracht worden. Am Tag darauf meldete die Mutter die Schülerin in ihrem Wohnort Mainz als vermisst. Als am 29. Mai eine Bekannte von Susanna der Mutter sagte, dass ihre Tochter tot sei und die Leiche an einem Bahngleis in Wiesbaden liege, wechselte die federführende Zuständigkeit zur Polizei Wiesbaden.