Ja, Rauchen auf dem eigenen Balkon darf verboten werden

Auch der Nichtraucher hat ein Recht, seinen Balkon unbelästigt zu nutzen.

Foto: Young David (DY)

Die Instanzen, die vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs mit dem Fall befasst waren, hatten einseitig zugunsten des auf dem Balkon rauchenden Mieters entschieden. Gewiss doch darf er seine Wohnung inklusive Balkon nach den eigenen Lebensbedürfnissen nutzen. Aber auch andere Mieter haben eben dieses Recht. Ein Nichtraucher kann sich auf seinem Balkon sehr wohl durch vorüberziehende Rauchschwaden belästigt fühlen.

Zwei Rechte kollidieren — der rauchende Mieter aber verhält sich so, als habe sein Recht Vorrang. Von ihm ein Entgegenkommen, eine Einigung auf rauchfreie Zeiten zu verlangen, ist keine Bevormundung, sondern schlicht eine Gleichgewichtung von Interessen.