Jäger dringt auf Bundesgesetz für gefährliche Straftäter
Düsseldorf (dpa). Nach dem Angriff eines entlassenenSexualverbrechers auf eine zehnjährige Duisburgerin wird der Ruf nachpolitischen Lösungen lauter. Der nordrhein-westfälische InnenministerRalf Jäger (SPD) warf der Bundesregierung vor, die gesetzgeberischeLücke bei der Sicherungsverwahrung von Gewalt- und Sexualverbrechernnicht zügig geschlossen zu haben.
Bei der Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter könne die Polizei „nicht rund um die Uhr Sicherheit gewährleisten“, sagte Jäger am Dienstag in Düsseldorf. Derzeit bewege sich die Polizei bei der Überwachung von rechtlich gesehen freien Männern auf dünnem Eis. „Nur eine geschlossene Unterbringung gewährleistet Sicherheit.“ Der Bundestag debattiert am Donnerstag über das Thema.„Wir brauchen eine klare gesetzliche Grundlage für Therapie- Einrichtungen, die nichts mit dem Strafvollzug zu tun haben“, sagte Jäger.
Sobald das Gesetz durch den Bundestag sei, werde die Landesregierung zügig für Plätze sorgen.Infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs sind in diesem Jahr allein in NRW 15 Gewalt- und Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung auf freien Fuß gekommen. Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei stehen 13 weitere noch in diesem Jahr vor der Freilassung.Die Richter hätten unter anderem moniert, dass dieSicherungsverwahrung nicht Bestandteil des Strafvollzugs sein dürfe,erläuterte Jäger.
Nun fehlten entsprechende Therapie-Einrichtungen.Er erhoffe sich, dass dort mit Langzeitbegutachtungen treffsichererePrognosen über die Gefährlichkeit von Sexualverbrechern gemachtwerden könnten als durch punktuelle Beobachtungen für einGerichtsgutachten, sagte Jäger. „Das heißt nicht, dass jedertherapiert werden kann.“Zu dem Überfall eines gerade aus der Sicherungsverwahrung entlassenen 47-Jährigen Sexualverbrechers auf ein Mädchen in Duisburg werde er einen Bericht anfordern, sagte Jäger. Der Mann war nach seiner Entlassung acht Tage lang observiert worden und schlug dann am zehnten Tag zu. In einer ersten Pressemitteilung hatte die Polizei diese Umstände nicht erwähnt.