Jonathan Meeses Hitlergruß vor Gericht

Der Künstler hob bei einem öffentlichen Gespräch verbotenerweise den rechten Arm.

Kassel/Mannheim. Bei einem Auftritt zeigte er den verbotenen Hitlergruß: Am Donnerstag muss sich der Berliner Künstler Jonathan Meese in Kassel vor Gericht verantworten. Er hatte im Juni 2012 in einem Gespräch zum Thema „Größenwahn in der Kunst“ die „Diktatur der Kunst“ gefordert und den Arm gehoben. Aus Meeses Sicht ist sein Verhalten als Teil einer Performance von der Kunstfreiheit gedeckt.

Vor dem Amtsgericht Kassel wird dem 43-Jährigen dagegen das Verwenden von „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ vorgeworfen, wie Staatsanwalt Götz Wied sagte. Zudem habe Meese ein Foto davon im Internet veröffentlicht. Auch dieses sei Kunst, argumentiert Meeses Anwalt.

Sollte das Gericht das anders sehen, droht dem Künstler eine Geld- oder Haftstrafe. „Ich bin natürlich völlig unschuldig“, sagte Meese kurz vor dem Verfahren dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. „Was ich auf der Bühne und im Namen der Kunst mache, ist durch die Kunstfreiheit im Grundgesetz gedeckt.“ Vor Gericht werde er reden. „Es geht ja nicht nur um mich persönlich, sondern auch darum, was ein Künstler auf der Bühne machen darf und was nicht.“ Dort müsse es erlaubt sein, mit Symbolen zu spielen. Der Hitlergruß sei ein Symbol, das neutralisiert werden müsse.

Meese gilt als eine der provokantesten Figuren der gegenwärtigen Kunstszene in Deutschland. Er ist vor allem für seine Installationen und Gemälde bekannt. Er wurde 1970 in Tokio geboren, die Mutter stammt aus Deutschland, der Vater aus Großbritannien.

Auch bei den Mannheimer Schillertagen Ende Juni zeigte Meese bei einer Aufführung permanent den Hitlergruß und beschmierte eine Alien-Puppe mit einem Hakenkreuz. Viele der Zuschauer verließen die Vorstellung. 2016 wird Meese in Bayreuth den „Parsifal“ inszenieren. dpa