Junge aus Jugendherberge entführt - Vier Jahre Haft

Münster (dpa) - Zweieinhalb Jahre nach der rätselhaften Verschleppung eines zehnjährigen Jungen ist der Täter am Dienstag vom Landgericht Münster zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Der 31-jährige Angeklagte hatte das Kind in der Nacht auf den 13. Juni 2009 aus nicht geklärten Motiven aus dem Schlafsaal einer Jugendherberge im westfälischen Rheine getragen. In einem nahe gelegenen Park schickte der Täter den Jungen nur halb bekleidet wieder zurück. Sexuelle Motive konnte das Gericht allerdings nicht feststellen.

Der drogenabhängige Angeklagte hatte erklärt, dass er nur nach Geld gesucht habe. Angaben dazu, was er mit dem Jungen vorhatte, machte er nicht. Das Urteil erging wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und versuchten Diebstahls.

Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass durch sein Geständnis der heute 13-jährige Junge nicht als Zeuge aussagen musste. Nach Angaben des Richters sei das Kind schwer traumatisiert gewesen. Der Angeklagte war nach monatelanger Fahndung durch ein DNA-Gutachten überführt worden. Zurzeit befindet er sich in einer geschlossenen Drogentherapie.